Seit 1. September 2008 erfordert das Staatsangehörigkeitsgesetz (v. 19.08.07) bundesweit, dass die Einbürgerungswilligen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland besitzen. Dies muss durch einen so genannten Einbürgerungstest nachgewiesen werden. Hierbei handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test. Jeder Test besteht aus 33 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen.
Zur persönlichen Anmeldung bei der Geschäftsstelle KVHS, Bismarckstr. 6, muss der Pass sowie die Prüfungsgebühr in Höhe von 25 Euro mitgebracht werden. Bei Online-Anmeldung ist die Einzugsermächtigung auszufüllen!
Anmeldeschluss zum Prüfungstermin 7: Freitag, 17. August 2012
| Leitung: | Prüfungsaufsicht KVHS |
| Ort: | Germersheim, Bismarckstr. 6, Seminarraum der KVHS |
| Beginn: | Montag, 10. September 2012, 10:00 - 11:00 Uhr |
| Gebühr: | 25,-- €, 1 Termin |
| Veranstalter: | Kreisvolkshochschule Germersheim |