Die untere Naturschutzbehörde kümmert sich um den Schutz und die Erhaltung wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume auf der Grundlage der europäischen Vogelschutzrichtlinie, der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, des Bundesnaturschutzgesetzes, der Bundesartenschutzverordnung und des Landesnaturschutzgesetzes. Wesentliche Aufgaben sind:
Eine weitere Aufgabe ist die Kontrolle der Zucht und des Handel besonders geschützter Arten auf der Grundlage der europäischen Artenschutzverordnungen (EG) Nr. 338/97 und 865/2006, des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung. Dazu gehören:
Den Antrag auf Erteilung einer EG-Bescheinigung
richten Sie bitte an die
Kreisverwaltung Germersheim
76726 Germersheim
Die Bescheinigungsformulare werden von der Kreisverwaltung zur Verfügung gestellt und Ihnen gemeinsam mit den Kosten für die Erteilung der Bescheinigung berechnet.
Hinweis:
Gemeinsam mit dem Antragsformular reichen Sie bitte die zum Besitz des jeweiligen Exemplars berechtigenden Unterlagen mit ein.