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Artenschutz

Die untere Naturschutzbehörde kümmert sich um den Schutz und die Erhaltung wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume auf der Grundlage der europäischen Vogelschutzrichtlinie, der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, des Bundesnaturschutzgesetzes, der Bundesartenschutzverordnung und des Landesnaturschutzgesetzes. Wesentliche Aufgaben sind:

  • die Kontrolle der Schutzbestimmungen für wildlebende Tiere und Pflanzen (allgemeiner Schutz)
  • die Kontrolle der Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten
  • die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel zur Abwehr von Schäden in der Landwirtschaft oder für Forschungs- und Lehrzwecke

Eine weitere Aufgabe ist die Kontrolle der Zucht und des Handel besonders geschützter Arten auf der Grundlage der europäischen Artenschutzverordnungen (EG) Nr. 338/97 und 865/2006, des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung. Dazu gehören:

  • die Bearbeitung von Bestandsveränderungsanzeigen
  • die Überprüfung von Tierhaltungen
  • die Kontrolle von Kennzeichnungen, Aufnahme- und Auslieferungsbüchern
  • die Ausstellung von EG-Bescheinigungen zur Vermarktung oder zum Transport von besonders geschützten Arten sowie Vorlage beim Bundesamt für Naturschutz
  • Beschlagnahmungen und Einziehungen.


Beantragung einer EG-Bescheinigung

Den Antrag auf Erteilung einer EG-Bescheinigung

  • zur Befreiung vom Vermarktungsverbot
  • zum Transport oder
  • zur Vorlage beim Bundesamt für Naturschutz

richten Sie bitte an die

Kreisverwaltung Germersheim
Untere Naturschutzbehörde
Luitpoldplatz 1

76726 Germersheim

mit dem hier als pdf-Datei hinterlegten Vordruck ein. Sie können diesen Vordruck herunterladen und zur Nutzung für weitere Anträge in beliebiger Anzahl kopieren. Der Antrag ist mit Datum und Unterschrift vorzulegen.

Die Bescheinigungsformulare werden von der Kreisverwaltung zur Verfügung gestellt und Ihnen gemeinsam mit den Kosten für die Erteilung der Bescheinigung berechnet.

 

Hinweis:

Gemeinsam mit dem Antragsformular reichen Sie bitte die zum Besitz des jeweiligen Exemplars berechtigenden Unterlagen mit ein.

Ansprechpartner

Weitere Informationen