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Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Germersheim

Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind gemäß § 20 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) durch Rechtsverordnung festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft

  • 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kultur-historischen Bedeutung der Landschaft oder
  • 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung

erforderlich ist.

 

Im Landkreis Germersheim sind sechs Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen:

 Schutzgebiet  Schutzzweck

Pfälzische Rheinauen (kreisübergreifend)

Größe: 20.567 ha

Ausweisung: 22.10.1971, geändert 17.11.1989

Schutzzweck ist die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit der Rheinauen mit ihren stehenden und fließenden Gewässern, insbesondere seiner Altrheinarme, naturnahen Waldgebieten, Lichtungen, Feucht- und Nasswiesenbiotopen sowie die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes für einen großräumigen ökologischen Ausgleich.

Bienwald (kreisübergreifend)

Größe: 13.959 ha

Ausweisung: 07.09.1972, geändert 23.11.1987

Schutzzweck ist die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit des Bienwald-Schwemmfächers mit seinen stehenden und fließenden Gewässern, naturnahen Mischwaldgebieten, Waldrandbiotopen, Lichtungen, Bachniederungen, Moorgebieten, Feucht- und Nasswiesen, Halbtrockenrasen und Flugsandbiotopen.

Klingbachtal-Kaiserbachtal (kreisübergreifend)

Größe: 1.003 ha

Ausweisung: 03.08.1983

Schutzzweck ist das für die Vorhügelzone der Oberhaardt und die Lößplatte der südpfälzischen Niederterrasse repräsentative Klingbachtal mit seinem ursprünglichen Erscheinungsbild, seinen Bachläufen und Feuchtwiesen mit ihrer spezifischen Vegetation und Tierwelt zu erhalten und soweit wieder herzustellen, wie das zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes insgesamt und insbesondere zur Erfüllung der ökologischen Funktion als Regenerations- und Kontaktraum im Netz der südpfälzischen Biotope sowie zur Schaffung einer ausreichenden Erlebens- und Erholungsqualität erforderlich ist.

Erlenbachwiesen - Rote Hecke

Größe: 12 ha

Ausweisung: 24.10.1994

Zweck der Unterschutzstellung ist

  • 1. Die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der landschaftlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit dieser Niederungsbereiche mit ausgedehnten Wiesen, hochstaudenreichen Feuchtgebieten und uferbegleitenden Gehölzbeständen;
  • 2. Die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere hinsichtlich seiner klimatischen Funktion und als Lebensraum der hier typischen wildlebenden Pflanzen- und Tierarten;
  • 3. Die Sicherung des Gebietes wegen seiner besonderen Bedeutung für die ortsnahe Erholung.

Silbersee

Größe: 8 ha

Ausweisung: 30.11.1998

Schutzzweck ist

  • 1. die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit des Gebietes mit seinen Gewässern, Waldgebieten, Waldrandbiotopen, offenen Sandflächen und Steilhängen;
  • 2. die Erhaltung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes;
  • 3. die Erhaltung von Lebensräumen seltener, in ihrem Bestand bedrohter Tierarten.

Heidenäcker-Druslach-Lachenäcker

Größe: 60 ha

Ausweisung: 10.12.1998

Schutzzweck ist

  • 1. die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit des Gebietes mit seinen Gewässern, Waldgebieten, Waldrandbiotopen, Gehölzen, Offenlandflächen, Wiesen und Streuobstwiesen;
  • 2. die Erhaltung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes;
  • 3. die Erhaltung und Verbesserung der Vernetzung der Biotopsysteme der Rheinauen mit denen im Bereich des Bellheimer Waldes;
  • 4. die Sicherung dieses Landschaftsraumes für die stille Erholung.

 

Weitere Informationen zu den Landschaftsschutzgebieten im Landkreis, Verordnungstexte und Karten finden Sie hier.

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