Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind gemäß § 20 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) durch Rechtsverordnung festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
erforderlich ist.
Im Landkreis Germersheim sind sechs Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen:
| Schutzgebiet | Schutzzweck |
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Pfälzische Rheinauen (kreisübergreifend) Größe: 20.567 ha Ausweisung: 22.10.1971, geändert 17.11.1989 |
Schutzzweck ist die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit der Rheinauen mit ihren stehenden und fließenden Gewässern, insbesondere seiner Altrheinarme, naturnahen Waldgebieten, Lichtungen, Feucht- und Nasswiesenbiotopen sowie die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes für einen großräumigen ökologischen Ausgleich. |
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Bienwald (kreisübergreifend) Größe: 13.959 ha Ausweisung: 07.09.1972, geändert 23.11.1987 |
Schutzzweck ist die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit des Bienwald-Schwemmfächers mit seinen stehenden und fließenden Gewässern, naturnahen Mischwaldgebieten, Waldrandbiotopen, Lichtungen, Bachniederungen, Moorgebieten, Feucht- und Nasswiesen, Halbtrockenrasen und Flugsandbiotopen. |
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Klingbachtal-Kaiserbachtal (kreisübergreifend) Größe: 1.003 ha Ausweisung: 03.08.1983 |
Schutzzweck ist das für die Vorhügelzone der Oberhaardt und die Lößplatte der südpfälzischen Niederterrasse repräsentative Klingbachtal mit seinem ursprünglichen Erscheinungsbild, seinen Bachläufen und Feuchtwiesen mit ihrer spezifischen Vegetation und Tierwelt zu erhalten und soweit wieder herzustellen, wie das zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes insgesamt und insbesondere zur Erfüllung der ökologischen Funktion als Regenerations- und Kontaktraum im Netz der südpfälzischen Biotope sowie zur Schaffung einer ausreichenden Erlebens- und Erholungsqualität erforderlich ist. |
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Größe: 12 ha Ausweisung: 24.10.1994 |
Zweck der Unterschutzstellung ist
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Größe: 8 ha Ausweisung: 30.11.1998 |
Schutzzweck ist
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Heidenäcker-Druslach-Lachenäcker Größe: 60 ha Ausweisung: 10.12.1998 |
Schutzzweck ist
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Weitere Informationen zu den Landschaftsschutzgebieten im Landkreis, Verordnungstexte und Karten finden Sie hier.