Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) setzt sich für die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein, die im Bundes- und Landesnaturschutzgesetz formuliert sind. Natur und Landschaft sollen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so geschützt, gepflegt und entwickelt und, soweit erforderlich, wiederhergestellt werden, dass
auf Dauer gesichert sind.
Aufgabe der Naturschutzbehörden ist es, die Erfüllung der sich aus den naturschutzrechtlichen Bestimmungen ergebenden Verpflichtungen zu überwachen.
Weitere Informationen zu geschützten Arten, Lebensräumen und Schutzgebieten erhalten Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz: www.naturschutz.rlp.de.