Die Tätigkeit des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamts umfasst im wesentlichen die folgenden Aufgabengebiete:
Örtliche Prüfung
- Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises einschließlich Anhang
- Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises einschließlich der Anlagen
- Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt wurde
- Überwachung der Zahlungsabwicklung und Vornahme der örtlichen Kassenprüfungen bei der Kreiskasse einschließlich der Zahlstellen und Handvorschüsse
- Kontrolle, ob die eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung geprüft wurden
- Weitere Prüfungen aufgrund Übertragung durch den Landrat
Überörtliche Prüfung
- Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände (Verbandsgemeinden, Zweckverbände, Stiftungen) aufgrund Übertragung durch den Rechnungshof
- Durchführung der überörtlichen Kassenprüfungen bei den Stadt- und Verbandsgemeindekassen
Sonstige Prüfungen
- Prüfung von Verwendungsnachweisen
- Prüfung von Abrechnungen aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen