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Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Nach Einreichen eines vollständigen Antrags ist die Einholung verschiedener Stellungnahmen erforderlich. Formulare sind bei der Kreisverwaltung Germersheim, Tournuser Platz 1, Zimmer 15, 76726 Germersheim erhältlich.


Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nicht vor und sieht das ausländische Recht keinen automatischen Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit vor, wird der Antragsteller zum Betreiben eines Entlassungsverfahrens aufgefordert.

Nach Vorlage des Entlassungsnachweises wird das Einbürgerungsverfahren zum Abschluss gebracht.

Weitere Informationen zu Fragen der Einbürgerung können Sie gerne auch der Broschüre des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfaklt entnehmen: - wird hier kurzfristig eingefügt ! -

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