Antragsformulare werden an den einzelnen Schulen ausgeteilt. Aus Gründen des Datenschutzes soll der Antrag mit dem entsprechenden Einkommensnachweis im beigefügten Umschlag verschlossen bei der Schule abgegeben werden, welches Ihr Kind im kommenden Schuljahr besucht. Diese leitet die Umschläge, mit dem Schulstempel versehen, an den Schulträger weiter.
Anträge sollen bis zum 1. Mai, spätestens jedoch zum 15. Oktober des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Antragsberechtigt für minderjährige Schülerinnen und Schüler sind die Personensorgeberechtigte/en, die mit dem Kind in einem Haushalt leben. Volljährige Schüler stellen Ihren Antrag selbst.
Personensorgeberechtigte sind die Eltern oder Elternteile, sowie sonstige Personen, denen das Sorgerecht übertragen wurde (Pflegepersonen).