Schulbedarf
Für den persönlichen Schulbedarf wird zu Beginn eines Schulhalbjahres ein zusätzlicher Geldbetrag ausgezahlt. Zum 01. August fließt ein Betrag in Höhe von 70 Euro und zum 01. Februar in Höhe von 30 Euro. Ein zusätzlicher Antrag ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Wer bereits laufende Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch bezieht, erhält für seine Kinder diese Leistungen automatisch, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Wohngeld- und kindergeldzuschlagsberechtigte Personen müssen, gesondert für jedes Kind, diesen Antrag auf Bewilligung von Schulbedarf beim Fachbereich 23 stellen, um diese Leistungen zu erhalten.
Ausflüge und Klassenfahrten
Schon in der Vergangenheit hat der Landkreis Germersheim die tatsächlich anfallenden Kosten für mehrtägige Klassenfahrten übernommen. Diese Regelung gilt jetzt auch für eintägige Ausflüge und ist erweitert worden auf Kinder in Kindertagesstätten. Taschengeld während des Ausflugs wird nicht übernommen.
Wenn das Erreichen des Klassenziels, d.h. die Versetzung in die nächste Klassenstufe, gefährdet ist, kommt im Ausnahmefall außerschulischer Nachhilfeunterricht in Frage. Vorrangig sind immer die in der Regel kostenlosen schulischen oder schulnahen Angebote (z.B. von Fördervereinen) zu nutzen.
Schülerbeförderung
Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Kosten nicht von Dritten übernommen werden und dem Betroffenen nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten.
Erbracht wird ein Zuschuss zu den Kosten an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Der Eigenanteil der Eltern liegt bei 1 Euro pro Tag.
Damit sich Kinder und Jugendliche in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen integrieren können, wird monatlich eine zusätzliche Leistung im Wert von 10 Euro an den Anbieter erbracht. Diese Leistung kann individuell für Mitgliedsbeiträge im Fußballverein, Musikunterricht, Museumsbesuche oder Ferienfreizeiten eingesetzt werden.
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