Durch die Gewährung der Ausgleichszulage (AGZ) sollen in den von Natur aus benachteiligten Regionen die natürlichen Nachteile teilweise kompensiert und eine flächendeckende, nachhaltige und standortgerechte Landbewirtschaftung gesichert und die Kulturlandschaft erhalten werden.Damit soll ein Beitrag zur Erhaltung des ländlichen Raumes und der Kulturlandschaft sowie zur Förderung von Bewirtschaftungsformen, die insbesondere Belangen des Umweltschutzes Rechnung tragen, geleistet werden.