Ihr zuständiger Ansprechpartner ist Herr Volker Schneider
Ihr zuständiger Ansprechpartner ist Herr Franz-Josef Hänlein
Der Beginn der Bauarbeiten ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitzuteilen.
Die Fertigstellung des Rohbaus ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.
Die Baufertigstellung ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.
Diese Unterlagen sind der Bauaufsichtsbehörde, soweit erforderlich, spätestens bei Baubeginn vorzulegen.
Ist der Standsicherheitsnachweis prüfpflichtig, ist er so rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen, dass eine Prüfung beauftragt und durchgeführt werden kann.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von 4 Jahren nach ihrer Zustellung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen, oder die Ausführung 4 Jahre unterbrochen und kein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde.