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Betreuungswesen

Die Betreuungsbehörde wurde im Rahmen des Betreuungsgesetzes durch den Gesetzgeber geschaffen. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit rechtlichen Betreuungen.

Die rechtliche Betreuung löste 1992 das alte Recht der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige ab. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebene Entmündigung wurde aufgehoben und eine häufig weitreichende Entrechtung der Betroffenen durch die Betreuung ersetzt. Menschen, für die ein Betreuer durch das Amtsgericht bestellt wurde, können - im Gegensatz zu früher - wieder von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, heiraten, ein Testament erstellen oder auch Geschäfte beziehungsweise Verträge abschließen, da die Betreuung keinen Einfluss mehr auf die Geschäftsfähigkeit hat.

Mit dem oftmals missverständlichen Begriff der Betreuung ist hier nicht etwa eine Pflege und Versorgung oder das Regeln von alltäglichen Dingen- etwa das Sauberhalten der Wohnung - gemeint, sondern die gesetzliche Vertretung von erwachsenen Mitmenschen, die auf Grund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu regeln.

Die Betreuungsbehörde nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten in einem Betreuungsverfahren,
  • Hilfe, Unterstützung und Beratung für gerichtlich bestellte Betreuer,
  • Hilfe, Unterstützung und Beratung für Betreute,
  • Information und Beratung über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung,
  • Gutachtertätigkeit für das Vormundschaftsgericht,
  • Aufklärung aller Sachverhalte in einem Betreuungsverfahren,
  • Abklärung der Möglichkeiten eine Betreuung zu verhindern,
  • Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen,
  • Öffentlichkeitsarbeit.

 

Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie

  • als gerichtlich bestellte/r Betreuerin/Betreuer für einen hilfebdürftigen Menschen tätig sind und mit Angelegenheiten konfontiert werden, für deren Regelung Sie sich Unterstützung wünschen,
  • ein persönliches und vertrauliches Gespräch führen möchten
  • sich über die Möglichkeiten für den Fall informiern wollen, dass Sie selbst Ihre Angelegenheiten nicht mehr hinreichend regeln können
  • Schwierigkeiten mit Behörden oder anderen Institutionen haben und sich einen Ansprechpartner wünschen,
  • allgemeine Informationen zum Betreuungsrecht benötigen
  • selbst Interesse daran haben, die Betreuung für einen Menschen zu übernehmen.

 

Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz.

 

 

Ansprechpartner