Die Betreuungsbehörde wurde im Rahmen des Betreuungsgesetzes durch den Gesetzgeber geschaffen. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit rechtlichen Betreuungen.
Die rechtliche Betreuung löste 1992 das alte Recht der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige ab. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebene Entmündigung wurde aufgehoben und eine häufig weitreichende Entrechtung der Betroffenen durch die Betreuung ersetzt. Menschen, für die ein Betreuer durch das Amtsgericht bestellt wurde, können - im Gegensatz zu früher - wieder von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, heiraten, ein Testament erstellen oder auch Geschäfte beziehungsweise Verträge abschließen, da die Betreuung keinen Einfluss mehr auf die Geschäftsfähigkeit hat.
Mit dem oftmals missverständlichen Begriff der Betreuung ist hier nicht etwa eine Pflege und Versorgung oder das Regeln von alltäglichen Dingen- etwa das Sauberhalten der Wohnung - gemeint, sondern die gesetzliche Vertretung von erwachsenen Mitmenschen, die auf Grund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu regeln.
Die Betreuungsbehörde nimmt folgende Aufgaben wahr:
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