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Beurkundungen

 Das Kreisjugendamt beurkundet u.a.: 

  • Die Anerkennung der Vaterschaft. Sie ist vor und nach der Geburt möglich.
  • Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Mutterschaftsanerkennung
  • Die Unterhaltsverpflichtung für minderjährige Kinder.
  • Die Unterhaltsverpflichtung für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Die Unterhaltsverpflichtung für nichtverheiratete Mütter
  • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge verheirateter oder nicht verheirateter Eltern. Dies ist vor und nach der Geburt möglich.

Die Beurkundung ist kostenfrei. 

Benötigt werden: 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung bei Beurkundung der Sorgeerklärung
  • Geburtsurkunde des Anerkennenden bei Vaterschaftsanerkennung sofern der Geburtsort mit dem des Kindes nicht übereinstimmt

Ansprechpartner

Zuständigkeiten

Fr. Nitsch:

Stadt Germersheim

VG Rülzheim

VG Hagenbach

VG Kandel


Fr. Schuster:

VG Bellheim

Stadt Wörth

VG Lingenfeld

VG Jockgrim

Weitere Informationen