Das Kreisjugendamt beurkundet u.a.:
- Die Anerkennung der Vaterschaft. Sie ist vor und nach der Geburt möglich.
- Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Mutterschaftsanerkennung
- Die Unterhaltsverpflichtung für minderjährige Kinder.
- Die Unterhaltsverpflichtung für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
- Die Unterhaltsverpflichtung für nichtverheiratete Mütter
- Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge verheirateter oder nicht verheirateter Eltern. Dies ist vor und nach der Geburt möglich.
Die Beurkundung ist kostenfrei.
Benötigt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung bei Beurkundung der Sorgeerklärung
- Geburtsurkunde des Anerkennenden bei Vaterschaftsanerkennung sofern der Geburtsort mit dem des Kindes nicht übereinstimmt