Die Kreisverwaltung Germersheim ist auch Untere Denkmalschutzbehörde
Hier erhalten Sie Auskünfte über geschützte und schutzwürdige Gebäude usw. Jeder kann in die Denkmalliste Einsicht nehmen bzw. Auskunft erhalten.
Zusammen mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Mainz werden auch vor Ort Besichtigungen und Beratungen durchgeführt.
Für Eigentümer von denkmalgeschützten Objekten besteht auch die Möglichkeit steuerlicher Erleichterungen nach dem Einkommenssteuergesetz oder der Bezuschussung im Rahmen der Dorferneuerung bzw. eines Zuschusses in Sanierungsgebieten.
Für Rückfragen und Auskünfte steht Ihnen der Sachbearbeiter der Kreisverwaltung Germersheim gerne zur Verfügung.