Der Kreisvorstand besteht aus dem Landrat und den Kreisbeigeordneten. Der Landrat bedarf der Zustimmung des Kreisvorstandes bei der Festsetzung der Tagesordnung für den Kreistag sowie bei Eilentscheidungen. Soweit der Landrat nach der Landkreisordnung bestimmte Angelegenheiten im Benehmen mit den Kreisbeigeordneten zu entscheiden hat, erfolgen zuvor die Beratungen im Kreisvorstand.
Die Sitzungen des Kreisvorstandes dienen aber auch dem Informationsaustausch und der Abstimmung zwischen dem Landrat und den Kreisbeigeordneten. Insbesondere bei geschäftsbereichsübergreifenden Angelegenheiten ist der Kreisvorstand bestrebt, durch enge Zusammenarbeit und gegenseitige Unterrichtung eine abgewogene Entscheidung und eine einheitliche Haltung der Kreisverwaltung sicherzustellen.
Der Landrat beruft die Mitglieder des Kreisvorstandes bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat zu einer Sitzung ein.
An den Sitzungen des Kreisvorstandes nimmt auch die Leitende Staatliche Beamtin teil.