Der Landkreis Germersheim hat gemäß den Bestimmung der Hauptsatzung drei ehrenamtliche Kreisbeigeordnete.
Der erste Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Landrates und vertritt ihn im Verhinderungsfall. Die weiteren Kreisbeigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Landrates nur berufen, wenn dieser und der Erste Kreisbeigeordnete verhindert sind. Die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung wurde durch den Kreistag festgesetzt.
Der Kreistag des Landkreises hat auf Vorschlag des Landrates der Übertragung von Geschäftsbereichen auf die Kreisbeigeordneten zugestimmt. In den ihnen zugewiesenen Geschäftsbereichen sind die Kreisbeigeordneten Vertreter des Landrates (ständige Vertreter) Die Kreisbeigeordneten verwalten ihre Geschäftsbereiche im Rahmen der Beschlüsse des Kreistages und der allgemeinen Richtlinien des Landrates selbständig.
Alle Kreisbeigeordneten bieten Sprechstunden nach Vereinbarung an.
Der Landrat und die Kreisbeigeordneten bilden den Kreisvorstand.
Erster Kreisbeigeordneter Benno Heiter
Zum Geschäftsbereich des Ersten Kreisbeigeordneten gehören folgende Aufgabenbereiche:
Kreisbeigeordneter Günter Dreyer
Zum Geschäftsbereich des Kreisbeigeordneten Günter Dreyer gehören die Aufgabenbereiche:
Kreisbeigeordneter Andy Becht
Zum Geschäftsbereich des Kreisbeigeordneten Andy Becht gehören die Aufgabenbereiche: