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Einbürgerungstest

Seit 1. September 2008 erfordert das Staatsangehörigkeitsgesetz (v. 19.08.07) bundesweit, dass die Einbürgerungswilligen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland besitzen. Dies muss durch einen so genannten Einbürgerungstest nachgewiesen werden. Hierbei handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test. Jeder Test besteht aus 33 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen. Die Kreisvolkshochschule Germersheim bietet Termine an.
Bitte persönlich bei der KVHS Geschäftsstelle in Germersheim, Bismarckstr. 6 anmelden. Bei der Anmeldung ist die Prüfungsgebühr in Höhe von 25,- € zu bezahlen.
Den Fragekatalog des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finden Sie unter den "Links".