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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, "eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern" (§ 53 Abs. 3 SGB XII). Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entsprechen im Wesentlichen inhaltsgleich den Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes sowie des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. Die eingeschränkte Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei behinderten Menschen bleibt bestehen.

 

Leistungen der Eingliederungshilfe

Leistungen der Eingliederungshilfe sind insbesondere:

  • Hilfe nach Maß
    Hilfe nach Maß für Behinderte erfordert eine zielorientierte Beschäftigung mit dem Hilfesuchenden. Insbesondere sollen Alternativen zur kostenintensiven stationären Unterbringung gefunden werden. Dazu wird dem Hilfesuchenden u.a. ein (trägerübergreifendes) persönliches Budget gewährt, mit dem er eigenständig bestimmt, welche Dienstleistungen er in welcher Form und von welchem Anbieter in Anspruch nimmt.
  • Hilfen in betreuten Wohnformen
    Leistungen zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen in betreuten Wohnmöglichkeiten.
  • Sonstige ambulante Hilfen
    Sonstige ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen zur Verhütung, Beseitigung oder Milderung der Behinderung (z. B. Leistungen bei Sprachtherapie, Autismus, Anschaffung von Hilfemitteln etc.)
  • Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen
    Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation für Menschen mit Behinderung, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.
  • Heilpädagogische Leistungen für Kinder
    Heilpädagogische Leistungen für Kinder sind insbesondere die ambulante nichtmedizinische Frühförderung für Kinder im Vorschulalter, die Förderung in sog. Sonderkindergärten und die Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung (z. B. Integrationshilfe, Schulbegleitung, behinderungsbedingte Mehrkosten für Schülerbeförderung)
  • Leistungen in Tagesstätten und Tagesförderstätten
    Mit den Leistungen in Tagesstätten für behinderte Menschen oder in Tagesförderstätten wird der Betreuungsaufwand für ausgebildetes Fachpersonal übernommen, der durch die Betreuung bzw. Anleitung von behinderten Menschen zur Erlangung einer geordneten Tagesstruktur und zur Festigung des Persönlichkeitsbildes entsteht.
  • Stationäre Leistungen
    Übernahme der Heimkosten für eine vollstationäre Unterbringung im Rahmen der Eingliederungshilfe einschließlich eventueller Nebenkosten.

 

Weitere Informationen über die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen finden Sie hier beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz.

 

Ansprechpartner