Unter bestimmten Voraussetzungen (soziale Bedürftigkeit, Wohnsitz im Kreis Germersheim, das Kind wird institutionell, also im der Krippe, im Kindergarten oder im Hort betreut) können Sie eine Übernahme bzw. eine Ermäßigung des Elternbeitrags gemäß § 13 Kindertagesstättengesetz beantragen.
Ermäßigung / Übernahme kann frühestens ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag bei der Kreisverwaltung Germersheim eingeht, und wird vorerst für maximal ein Jahr gewährt. Zur Weitergewährung muss ein Folge-Antrag gestellt werden.
Antrag auf Ermäßigung bzw. Übernahme des Kindertagesstättenbeitrags