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Elternbeiträge

Übernahme / Ermäßigung der Elternbeiträge

Unter bestimmten Voraussetzungen (soziale Bedürftigkeit, Wohnsitz im Kreis Germersheim, das Kind wird institutionell, also im der Krippe, im Kindergarten oder im Hort betreut) können Sie eine Übernahme bzw. eine Ermäßigung des Elternbeitrags gemäß § 13 Kindertagesstättengesetz beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Ermäßigung bzw. Übernahme des Kindertagesstättenbeitrags
  • zu allen Angaben in diesem Antrag die entsprechenden, aktuellen Belege wie  Einkommensbelege der letzten 3 Monate, Nachweise über die Kosten der Unterkunft und sonstige Belastungen wie z.B. Versicherungen, Unterhaltsleistungen, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz  etc..
  • Bei Sozialhilfeempfängern muss lediglich der gültige Bescheid über die „Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt“ beigelegt werden.

Ermäßigung / Übernahme kann frühestens ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag bei der Kreisverwaltung Germersheim eingeht, und wird vorerst für maximal ein Jahr gewährt. Zur Weitergewährung muss ein Folge-Antrag gestellt werden.

Ansprechpartner

Weitere Informationen

Regelung zur Beitragsfreiheit

Zweijährige

Antrag auf Ermäßigung bzw. Übernahme des Kindertagesstättenbeitrags