Im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform sind die Zuständigkeiten nach dem Fahrlehrergesetz zum 01.01.2012 auf die Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen übergegangen.
In Angelegenheiten der Fahrschul- Fahrlehrer- und Seminarerlaubnisse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.