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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Schülerbeförderung im Landkreis Germersheim
- Was Sie wissen sollten

Der Landkreis Germersheim ist Träger der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 10 der im Landkreis liegenden Schulen.
Die Schülerbeförderung ist überwiegend in den öffentlichen Personennahverkehr -ÖPNV-
eingebunden, das heißt, es wird auf Antrag zu Beginn eines Schuljahres Schülerjahresfahrkarten ausgegeben.

 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

 

 

 

 

 

 

 

Hat mein Kind Anspruch auf den Erhalt einer Fahrkarte?

 

Einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte zwischen Wohnort und Schule können Schülerinnen und Schüler (Fahrschüler) haben, die eine weiterführende Schule (Klassenstufe 5-10) im Landkreis Germersheim besuchen und bei denen die unten genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Schulweg ist ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar,

- wenn es besonders gefährlich ist oder

- wenn der kürzeste besonders gefährliche Fußweg zwischen Wohnung und Schule länger als vier Kilometer ist.

 

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht zwar kein Anspruch mehr auf eine Schülerfahrkarte des Landkreises Germersheim, jedoch haben auch diese Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der Klassenstufe 13 die Möglichkeit, eine Fahrkarte direkt über den Karlsruher Verkehrsverbund (ScoolCard) oder Verkehrsverbund Rhein-Neckar (MAXX-Ticket) zu bekommen.

 

Kontaktdaten:              

VRN (MAXX-Ticket):      Link zum MAXX-Ticket

KVV (Scool-Card):        Link zur Scool-Card

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Wo bestelle ich die Fahrkarte für mein Kind?

 

Beantragt wird die Fahrkarte für Ihr Kind immer beim zuständigen Schulträger der Schule. Für die Schülerbeförderung der Schulen im Landkreis Germersheim ist die Kreisverwaltung Germersheim Träger und somit zuständig.

Die Schülerfahrkarte beantragen Sie daher bitte über die Kreisverwaltung Germersheim. Den Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten erhalten sie entweder über das Sekretariat der Schule Ihres Kindes oder direkt auf unsere Internetseite.

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Woher bekomme ich die Fahrzeiten der Busse?

Auskünfte über Fahrzeiten der Busse erhalten Sie auf unserer Internetseite, in der Schule Ihres Kindes oder von unseren Sachbearbeiterinnen, siehe hierzu Kontaktdaten unter dem Punkt „Sonstige Fragen".

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Wir ziehen um. Benötige ich eine neue Fahrkarte für mein Kind?

Wenn sie innerhalb des Landkreises umgezogen sind können sie die Fahrkarte meistens behalten, was allerdings trotzdem bedeutet dass sie uns den Umzug mitteilen müssen.

Wenn sie direkt an den Schulstandort der jeweiligen Schule gezogen sind, müssen sie die Fahrkarte umgehend an die Kreisverwaltung Germersheim zurück geben.

Wenn Sie in ein anderes Bundesland ziehen oder in einen anderen Landkreis müssen sie uns das umgehend mitteilen, da in diesen Fällen meist kein Anspruch mehr auf einen Fahrkarte über den Landkreis Germersheim besteht.

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Wann muss ich ein Passbild zusenden?

Bitte fügen Sie beim Erstantrag ein Passbild der/s Schülerin/-s bei.
Wenn dies nicht der Fall war muss spätestens mit dem 15. Lebensjahr ein Passbild auf die Schülerfahrkarte.

Wird ein Passbild benötigt, werden Sie meist entweder von uns oder direkt vom zuständigen Verkehrsbetrieb angeschrieben und aufgefordert ein Passbild abzugeben.

Wird nach dieser Aufforderung kein Passbild abgegeben, kann Ihnen auch keine Schülerfahrkarte ausgestellt werden.

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Mein Kind hat seine Fahrkarte verloren. Woher bekomme ich eine Ersatzfahrkarte?

Ersatzkarten werden bei Zahlung einer Gebühr vom jeweiligen Verkehrsbetrieb ausgestellt.


Karlsruher Verkehrsbetrieb (KVV) "ScoolCard"                             Tel. 0721 / 61075885

Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) "MAXX-Ticket"                   Tel. 0180 / 5011066

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Was ist ein MAXX-Ticket und eine ScoolCard, wie viel kostet das und wann benötige ich was?

 

An die Schülerinnen und Schüler die im Landkreis Germersheim eine der oben genannten Schulen besuchen werden meist ScoolCard´s ausgestellt. Nur in der Realschule plus Lingenfeld / Lustadt werden Maxx-Ticket´s ausgestellt. Schülerinnen und Schüler die eine andere Schule wie die Realschule plus Lingenfeld / Lustadt besuchen und trotzdem das MAXX-Ticket möchten müssen sich dieses selbst direkt beim VRN bestellen und bekommen dann zum 31.12. und 31.07 eine Kostenerstattung wenn sie die Voraussetzungen erfüllen (siehe Erklärung).

 

1. ScoolCard

Die ScoolCard ist ein Angebot des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV) und gilt im gesamten KVV - Verbundgebiet, auch an Wochenenden und Feiertagen. Die ScoolCard kostet derzeit 37,50 €/Monat (Tarifstand September 2010). Sie wird in Form einer Kunststoff-Karte (Scheckkartenformat) mit Lichtbild ausgegeben. Die ScoolCard hat zwölf Monate Gültigkeit, ist aber nur für zehn Monate zu zahlen.

Für die Übernahme der Fahrtkosten ist der Fahrkartenantrag gut lesbar auszufüllen und über die Schule bei der Kreisverwaltung Germersheim einzureichen. Bitte legen Sie dem Antrag ein Passbild Ihres Kindes bei, dies wird für die Bestellung der Fahrkarte benötigt. Sollten Sie Anspruch auf Kostenübernahme der ScoolCard haben, wird Ihnen diese im Laufe der Ferien durch den KVV zugeschickt oder am 1. Schultag durch das Sekretariat der Schule ausgehändigt. Besteht kein Anspruch auf die Übernahme von Fahrtkosten, erhalten Sie von der Kreisverwaltung Germersheim eine schriftliche Ablehnung.

Der Eigenanteil beträgt derzeit 34,00 € pro Monat. Dieser ist für die Monate September bis Juni zu zahlen. Das Geld wird von Ihrem im Antrag angegebenen Konto rückwirkend für den jeweiligen Vormonat ab Oktober bis Juli abgebucht. Die erste Abbuchung erfolgt am 01.10. des laufenden Schuljahres.

 

2. MAXX-Ticket

Das MAXX-Ticket ist ein Angebot des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) und gilt ohne Einschränkung im gesamten VRN-Verbundgebiet, auch an Wochenenden und Feiertagen. Das MAXX-Ticket ist erhältlich beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar in Mannheim. Die Kosten betragen 34,80 €/Monat (Tarifstand Januar 2011) und sind für 12 Monate zu entrichten.

Soweit die Voraussetzungen für die Übernahme von Fahrtkosten vorliegen, kann ein Antrag auf Erstattung von verauslagten Fahrtkosten gestellt werden. Dieser ist im Sekretariat der Schule Ihres Kindes erhältlich. Die Abrechnung erfolgt jährlich zum 31.12. und/oder 31.07. Den vollständig ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte mit einer Kopie des MAXX-Tickets an die Kreisverwaltung Germersheim, Zentralbereich 13. Sie erhalten dann für zehn Monate eine Erstattung in der Höhe der Kostenübernahme einer ScoolCard.

 

Was kostet eine Fahrkarte?

Die Kosten des Maxx-Ticket betragen derzeit 34,80 €/Monat und sind für 12 Monate zu entrichten. Die Kosten für das Maxx-Ticket bekommen sie allerdings direkt vom Verkehrsverbund Rhein-Neckar abgebucht.

 

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Wie beantrage ich eine Kostenerstattung (meist MAXX-Ticket) zum 31.12. und 31.07. und wo beantrage ich diese?

 

Soweit die Voraussetzungen für die Übernahme von Fahrtkosten (Kostenerstattung) vorliegen, kann ein Antrag auf Erstattung von verauslagten Fahrtkosten gestellt werden.

Dieser ist im Sekretariat der Schule Ihres Kindes oder auf unserer Internetseite erhältlich.

Die Abrechnung erfolgt jährlich zum 31.12. und/oder 31.07. Den vollständig ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte mit einer Kopie des MAXX-Tickets an die Kreisverwaltung Germersheim, Zentralbereich 13.

Sie erhalten dann für zehn Monate eine Erstattung in der Höhe der Kostenübernahme einer ScoolCard.

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Für welche der o. g. Schulen muss ich einen Eigenanteil an der Schülerbeförderung zahlen?

 

Für die Realschulen, Integrierte Gesamtschule und die Gymnasien ist ein Eigenanteil in Höhe von derzeit 34,00€ zu zahlen. Allerdings gibt es die Möglichkeit den Erlass des Eigenanteils zu beantragen.

Die Hauptschulen und Realschulen plus zahlen keinen Eigenanteil da diese Schulen sogenannte Pflichtschulen sind und somit vom Eigenanteil befreit sind.

 

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Wie und wann beantrage ich den Erlass des Eigenanteils?

 

Auf Antrag kann Erlass vom Eigenanteil gewährt werden. Den Antrag auf Erlass des Eigenanteils finden Sie jeweils in dem entsprechenden Antrag vor.

Der Eigenanteil kann jedoch nur erlassen werden, wenn

- der/die Personensorgeberechtigte/n und/oder die Schülerin bzw. der Schüler laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II erhalten oder

- das Einkommen die Einkommensgrenzen nach § 1 der Landesverordnung über die Höhe der Einkommensgrenze bei der Schülerbeförderung nicht übersteigt.  

Dem Antrag auf Erlass des Eigenanteils sind die aktuellen Bescheide bzw. die erforderlichen Einkommensnachweise beizulegen.

Ein Antrag auf Erlass ist für jedes Schuljahr neu zu stellen. Damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann sollte dieser bis spätestens Ende Juni bei uns eingehen.

Anträge die später eingehen werden natürlich auch noch bearbeitet unter Berücksichtigung des Eingangsdatums.

Weitere Informationen über die Höhe der Einkommensgrenzen entnehmen sie bitte dem Schreiben, das dem Antrag beigefügt ist

 

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Wo kann ich mich beschweren?

 

Ihre Beschwerden richten sie bitte telefonisch oder per Mail an Frau Kühlmann, Frau Klupp oder Frau Müller

Frau Kühlmann:       Tel.:  07274/53 418 oder E-Mail:    r.kuehlmann@kreis-germersheim.de

Frau Fichtenkamm:  Tel.:  07274/53-476 oder E-Mail:    m.fichtenkamm@kreis-germersheim.de

 

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Sonst noch Fragen ?

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie im Zentralbereich 13 - Facility Management und Schulen der Kreisverwaltung Germersheim unter folgenden Telefonnummern oder per Mail:

Frau Kühlmann:       Tel.:  07274/53 418 oder E-Mail:      r.kuehlmann@kreis-germersheim.de

Frau Fichtenkamm:  Tel.:  07274/53-476 oder E-Mail:      m.fichtenkamm@kreis-germersheim.de

 

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