Der Fachbereich 31 - Bauen, Kreisentwicklung ist Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Bauen. Er erfüllt die Funktionen der
Der FB 31 beschäftigt sich daneben mit Aufgaben zum Thema Planen und Entwickeln.
Als Untere Landesplanungsbehörde gehört die Abstimmung (Raumordnungsverfahren), Kooperation mit Fachplanungsträgern und die Abgabe Landesplanerischer Stellungnahmen zum Tätigkeitsfeld des FB 31.
Des Weiteren zeigt sich der FB 31 federführend bei Projekten der Kreisentwicklung, wie z.B. beim ILE-Regionalmanagement oder aktuell beim kreisweiten Konzept „Zukunftsgerechte Wohnformen".
Im Rahmen der Bauleitplanung nimmt der FB 31 die Aufgaben der Beratung und Betreuung von Kommunen und Investoren wahr, wird als Träger öffentlicher Belange am Aufstellungsverfahren beteiligt und ist für die Genehmigung der Flächennutzungspläne der Verbandsgemeinden und Städte verantwortlich.
Der FB 31 übernimmt außerdem die Aufgaben, die der Landkreis als Träger des Öffentlichen Personennahverkehrs zu erfüllen hat.
Als Serviceangebot für Bürger und Kommunen hält der FB 31 ein Kompetenz-Team für sicherheitsrelevante Angelegenheiten im Bauwesen, auch im Kontext mit Veranstaltungssicherheit, bereit.