Der Fachbereich 32 - Umwelt, Landwirtschaft, NGP Bienwald - hat den Generalauftrag, "in Verantwortung für die künftigen Generationen nach Maßgabe von Gesetz und Recht die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen" (§ Artikel 20a Grundgesetz) und bei Regelungen zu deren nachhaltiger Nutzung mitzuwirken.
Den daraus resultierenden fachgesetzlichen Aufgaben widmen sich im Fachbereich 32 die
Unter dem organisatorischen Dach des Fachbereiches 32 ist die Leitung und das Büro des
untergebracht.