Angeln darf nur derjenige, der neben einem Fischereierlaubnisschein auch einen Fischereischein besitzt. Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist jedoch die erfolgreiche Ablegung einer staatlichen Fischerprüfung.
Die staatliche Fischerprüfung findet jährlich am 1. Freitag im Juni und am 1. Freitag im Dezember statt. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungsbeginn bei der Kreisverwaltung Germersheim - Untere Fischereibehörde - einzureichen. Bei minderjährigen Antragstellern ist die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters beizufügen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die mindestens 35- stündige Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung.
Die Durchführung der Lehrgänge wird den Dachverbänden der in Rheinland-Pfalz tätigen Freizeitfischer-Organisationen übertragen.
Für die Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 25,56 EURO erhoben, die spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin bzw. zu dem von der Behörde gesetzen Termin einzuzahlen ist.
Die Zulassung zur Prüfung ist Bewerbern zu versagen,
Die Fischereibehörde wird die zugelassenen Bewerber unter Angabe von Ort und Termin der Prüfung schriftlich einladen.
Die schriftliche Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt. Jeder Prüfling hat einen Fragebogen mit je 10 Fragen aus insgesamt 5 Sachgebieten innerhalb von zwei Stunden zu beantworten. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Prüfungszeugnis, mit welchem bei der zuständigen Stadt - bzw. Verbandsgemeindeverwaltung der Fischereischein ( blauer Schein ) beantragt werden kann.
Sportfischerverband Pfalz e.V.