Zum Hauptmenü. Zum Inhalt.

Führerschein - Neuerteilung nach Entzug

Der Führerschein wurde Ihnen von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde bestandskräftig entzogen.

Eine verbindliche Auskunft dahingehend, unter welchen Voraussetzungen Ihnen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder zuerkannt werden kann ist seitens der Fahrerlaubnisbehörde erst nach eingehender Prüfung der näheren Umstände, welche zum Entzug geführt haben, möglich.

In jedem Falle ist von Ihnen ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei dem für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde in Germersheim zu stellen. Die Beantragung kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist erfolgen.

Wir empfehlen Ihnen deshalb rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist sich bei uns zu informieren, da sich die Bearbeitungszeit z.B. durch Einholung von Auskünften oder Gutachten, Teilnahme an Nachschulungskursen, Ablegen von Fahrprüfungen u.U. erheblich verzögern kann.

Benötigte Unterlagen:

  • gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass).
  • aktuelles Passbild (45mm x 35mm), das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich).
  • Führungszeugnis (über die Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung)

Für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, T, S zusätzlich:

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre).
  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort, wenn der Führerschein erstmals vor dem 01.08.1969 erworben wurde.

Für die Klassen C, C1, CE, C1E zusätzlich:

  • Bescheinigung augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre).
  • Bescheinigung ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr).
  • Unterweisung in Erster Hilfe, wenn der Führerschein erstmals vor dem 01.08.1969 erworben wurde und Bewerber, die noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 2 oder Klasse C1E waren.
  • ggfls. Nachweis der Grund-/Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Für die Klassen D, D1 DE, D1E zusätzlich:

  • Bescheinigung augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre).
  • Bescheinigung ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr).
  • Unterweisung in Erster Hilfe, wenn der Führerschein erstmals vor dem 01.08.1969 erworben wurde und Bewerber , die noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 2 oder Klasse C1E waren.
  • Eignungsgutachten z.B. vom TÜV oder von einem Arbeitsmediziner
  • ggfls. Nachweis der Grund-/Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Hinweis:

Zur Beantragung ist in allen Fällen wegen der zu leistenden Unterschriften das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich.

Kosten:

  • Die Gebühr beträgt, einschl. der Kosten für die Herstellung des Führerscheins, 159,40 € plus 13,00 € Führungszeugnis.
  • Bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E zzgl. 28,60 € für Prüfung und Eintrag Schlüsselzahl "95" (Grund-/Weiterbildung BKrFQG).

Anträge zum Download

Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Darüber hinaus stellen wir Ihnen für die Neuerteilung der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE auch die Bescheinigungen für die ärztlichen Untersuchungen als Download zur Verfügung:

Vordruck ärztliche Untersuchung

Vordruck augenfachärztliche Untersuchung

Ansprechpartner

Verfahrensablauf

Sie begeben sich mit Ihren erforderlichen Unterlagen entweder zum Einwohnermeldeamt Ihrer zuständigen Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder direkt zu Ihrer Führerscheinstelle Germersheim:

Kreisverwaltung Germersheim

17er Straße 1
76726 Germersheim
Telefon (07274) 53-380 (Bürgertelefon)
Telefax (07274) 53-311

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr

Di 13:30-16:00 Uhr

Do 13:30-18:00 Uhr