Eine verbindliche Auskunft dahingehend, unter welchen Voraussetzungen Ihnen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder zuerkannt werden kann ist seitens der Fahrerlaubnisbehörde erst nach eingehender Prüfung der näheren Umstände, welche zum Entzug geführt haben, möglich.
In jedem Falle ist von Ihnen ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei dem für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde in Germersheim zu stellen. Die Beantragung kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist sich bei uns zu informieren, da sich die Bearbeitungszeit z.B. durch Einholung von Auskünften oder Gutachten, Teilnahme an Nachschulungskursen, Ablegen von Fahrprüfungen u.U. erheblich verzögern kann.
Benötigte Unterlagen:
Für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, T, S zusätzlich:
Für die Klassen C, C1, CE, C1E zusätzlich:
Für die Klassen D, D1 DE, D1E zusätzlich:
Zur Beantragung ist in allen Fällen wegen der zu leistenden Unterschriften das persönliche Erscheinen des Antragstellers zwingend erforderlich.
Anträge zum DownloadNeuerteilung der Fahrerlaubnis Darüber hinaus stellen wir Ihnen für die Neuerteilung der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE auch die Bescheinigungen für die ärztlichen Untersuchungen als Download zur Verfügung: |
Sie begeben sich mit Ihren erforderlichen Unterlagen entweder zum Einwohnermeldeamt Ihrer zuständigen Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder direkt zu Ihrer Führerscheinstelle Germersheim:
17er Straße 1
76726 Germersheim
Telefon (07274) 53-380 (Bürgertelefon)
Telefax (07274) 53-311
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr
Di 13:30-16:00 Uhr
Do 13:30-18:00 Uhr