Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) sind nach § 23 LNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz
erforderlich ist.
Als Teile von Natur und Landschaft kommen insbesondere Bäume, Baum- und Gehölzgruppen, Alleen, Hecken, Röhrichte, Feldgehölze und kleinere Wasserflächen in Betracht. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.
Folgende Teile von Natur und Landschaft sind im Landkreis Germersheim als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen:
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Objekt |
Beschreibung |
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Friedhof Freckenfeld Ausweisung: 15.09.1986 |
Baumbestand des Friedhofs Lage: Freckenfeld |
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Grüngürtel der Stadt Germersheim Ausweisung: 15.01.1953 |
Grüngürtel der ehemaligen Festungsanlage sowie mehrer öffentliche Grünflächen als innerer Grünring Lage: Stadt Germersheim |
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Rosskastanien am Friedhof Knittelsheim Ausweisung: 21.02.1985 |
7 Rosskastanien, ca. 140 Jahre alt Lage: Knittelsheim - L 509 südlich des Friedhofs |
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Friedhof Leimersheim Ausweisung: 03.07.1990 |
Baumbestand des Friedhofs Lage: Leimersheim |
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In den Wahlen Ausweisung: 14.10.1986 |
Ca. 2,3 ha großes Schilfgebiet Lage: Ottersheim - entlang des Brühlgrabens |
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In den neuen Haardtstücken Ausweisung: 14.01.1987 |
Ca. 0,9 ha großes Feuchtgebiet Lage: Ottersheim - Gewanne „In den neuen Haardtstücken" |
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In der oberen Haardt Ausweisung: 14.10.1986 |
Ca. 1 ha große ehemalige Sandentnahmestelle Lage: Ottersheim - westlicher Teil des Fischweihers |
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Klingbach-Panzergraben-Altbach Ausweisung: 22.02.1988 |
Gewässergrundstücke, bachbegleitende Grünbestände und Bodenschutzflächen Lage: Rülzheim - westlich der Ortslage |
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Lindenallee auf dem Friedhof Zeiskam Ausweisung: 01.03.1985 |
Allee aus 23 Krim- und Sommerlinden Lage: Zeiskam - auf dem Friedhof |
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Neue Sandkaut Ausweisung: 11.07.1983 |
Ca. 2 ha große ehemalige Sandentnahmestelle mit Tümpeln Lage: Zeiskam - Gemeindewald, Neue Sandkaut |