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FB 43: Gesundheit, Verbraucherschutz

Das Gesundheitsamt Germersheim gehört zum öffentlichen Gesundheitsdienst und wurde 1996 in die Kreisverwaltung eingegliedert und damit kommunalisiert. Unser Aufgabenspektrum wird bestimmt vom gesetzlichen Auftrag und den Vorgaben der politisch Verantwortlichen im Kreis. Als sog. Dritte Säule des Gesundheitswesens neben der vertragsärztlich ambulanten Versorgung und der stationären Versorgung wurden uns drei Grundaufgaben als Arbeitsfeld zugewiesen:

1. Gesundheitsschutz der Bevölkerung
2. Gesundheitshilfe für die Bevölkerung
3. Gesundheitsförderung in der Kommune

Unter Berücksichtigung medizinischer , sozialer und ökologischer Belange schützt das Gesundheitsamt die Gesundheit der Allgemeinheit und fördert die Herstellung und Sicherung gesunder Lebensverhältnisse. Wir setzen dabei unsere Schwerpunkte auf die Prävention von Zivilisationskrankheiten, (vorwiegend verursacht durch Übergewicht, Bewegungsmangel und falsche Ernährung), psychiatrisch/psychosomatische Erkrankungen sowie von Süchten. Unsere Zielgruppe suchen wir dabei in den benachteiligten Bevölkerungs-schichten und in ausgewählten Sozialräumen (u.a. Kinder , Jugendliche, alte Menschen, Migranten). Obwohl alle Bürgerinnen und Bürger gern von uns beraten werden, bieten wir bewusst ein niederschwelliges Hilfs- und Beratungsangebot, z.B. mit der AIDS-Beratung oder der Arbeit unseres Sozialpsychiatrischen Dienstes denen, die von anderen Hilfsangeboten unserer Gesellschaft nicht profitieren können oder wollen. In einem offenen und dauerhaften Dialog versuchen wir mit wissenschaftsbasierten Informationen und Überzeugungsarbeit die persönliche Kompetenz und Eigenverantwortlichkeit der Menschen für deren Gesundheit zu fördern. Um hier erfolgreich zu sein, planen, koordinieren, vernetzen und unterstützen wir über unsere Steuerungsgruppe Gesundheit („Gesundheitswerkstatt”) gesundheitsbezogene Gemeinschaftsaktionen (z.B. Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement). In Abkehr von der althergebrachten „Medizinalstatistik” werden wir mit einer kleinräumigen Gesundheitsberichtserstattung die Verwaltung und die politisch Verantwortlichen im Kreis Germersheim künftig über unsere Erkenntnisse informieren und beraten, um so deren Planungssicherheit in Gesundheits- und sozialen Fragen zu verbessern. Wichtige Daten hierzu liefern die Untersuchungs-ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen unseres Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes.

Der überwiegende Teil unserer Arbeit lässt sich aber mit dem Begriff „Gesundheitlicher Verbraucherschutz” und gutachterliche Tätigkeit beschreiben. Der moderne Öffentliche Gesundheitsdienst entwickelte sich zuerst in den Großstädten, im 19. Jahrhundert, als Gegenstrategie infolge auftretender Epidemien, verursacht durch verseuchtes Trinkwasser. Es ging darum übertragbare Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Dem dienen unsere kontinuierlichen Hygienekontrollen in allen öffentlichen Bereichen und Einrichtungen. Wir sind verantwortlich für die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Trinkwasserverordnung. Darüber hinaus verfügen wir über die ärztliche Kompetenz umweltmedizinische Fragestellungen zu beantworten. Letztendlich als finanziell unabhängige ärztliche Gutachter, also als „Vertrauensärzte”, fertigen wir regelmäßig amtsärztliche Gutachten für Behörden und Gerichte.

Ansprechpartner

Öffnungszeiten

Mo bis Mi
08:30 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr

Do
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 13:30 - 18:00 Uhr

Fr
8:30 -­ 12:00 Uhr

(Untersuchungen nach Terminabsprache)