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Gewässeraufsicht

Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es, die Gewässer zu überwachen und sicherzustellen, dass die nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz bestehenden oder begründeten Verpflichtungen erfüllt werden und vermeidbare Beeinträchtigungen von Gewässern unterbleiben. 

Grundsätzlich obliegt der Unteren Wasserbehörde die Gewässeraufsicht an allen Gewässern im Landkreis Germersheim. Bei Verschmutzungen oder sonstigen negativen Beeinträchtigungen der Gewässer ordnet die Untere Wasserbehörde die notwendigen Maßnahmen an. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen auf das Grundwasser, wie z.B. bei Ölunfällen.

Beeinträchtigungen an Gewässern sollten unverzüglich gemeldet werden. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Feuerwehr für die Anordnung von Sofortmaßnahmen zuständig.

Nicht unter die Gewässeraufsicht fallen die öffentliche Trinkwasserversorgung und die öffentliche Abwasserentsorgung. Bei Störungen in diesem Bereich wenden Sie sich bei an den jeweiligen Wasserversorger bzw. an die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft.

 

 

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