Der Begriff "Gewässerausbau" umfasst die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers. Ein Gewässerausbau liegt immer dann vor, wenn durch eine Maßnahme ein neuer Zustand am Gewässer hergestellt werden soll. Grundsätzlich bedarf ein Gewässerausbau der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde hängt von dem Gewässer ab, das ausgebaut werden soll. In der Regel ist die Zuständigkeit hier bei den kleineren Fließgewässern und den stehenden Gewässern unseres Landkreises gegeben. Vor einer eventuellen Antragstellung sollte mit einem Sachbearbeiter Kontakt aufgenommen werden, um die jeweiligen Erfolgsaussichten und den Umfang der einzureichenden Antragsunterlagen zu erörtern.