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Gewässerunterhaltung

Als Gewässerunterhaltung bezeichnet man die regelmäßig wiederkehrende Pflege eines Gewässers. Ziel der Gewässerunterhaltung ist es, den bestehenden Zustand  eines Gewässers zu erhalten bzw. einen alten Zustand wieder herzustellen. Bei der Unterhaltung ist aber auch den Belangen des Naturhaushalts Rechnung zu tragen. Die Gewässerunterhaltung soll dazu beitragen, dass ein guter ökologischer und chemischer Zustand des Gewässers erreicht wird. Je nach Größe, Bedeutung und Nutzung eines Gewässers können  sich Art, Umfang und Häufigkeit von Unterhaltungsmaßnahmen unterscheiden.

Der Landkreis Germersheim ist für die Unterhaltung des Gewässers Queich zuständig. Die Erforderlichkeit von Unterhaltungsmaßnahmen an diesem Gewässer werden durch die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung festgestellt und in deren Auftrag unmittelbar ausgeführt.

Unterhaltungsmaßnahmen an den Gewässern Alte Lauter, Lauter, Michelsbach sowie Teilbereiche des Otterbachs und des Erlenbachs werden im Auftrag der Oberen Wasserbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt durchgeführt.

Die Unterhaltungspflicht an anderen Fließgewässern im Landkreis Germersheim obliegt in der Regel den Verbandsgemeinden bzw. Städten.

Die Sachbearbeiter der Unteren Wasserbehörde sind gerne bereit Ihre Fragen zur Gewässerunterhaltung auch für die außerhalb ihrer Zuständigkeit liegenden Gewässer zu beantworten und den Kontakt mit den Unterhaltungspflichtigen herzustellen.

  

 

 

 

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