Die Zulassung von Heilpraktikern richtet sich sich nach dem Heilpraktikergesetz.
Die Erlaubnis erhält, wer persönlich und fachlich in der Lage ist, die Tätigkeit der Heilkunde ohne Bestallung auszuüben.
Die persönliche Geeignetheit ist durch die einzureichenden Unterlagen nachzuweisen. Die fachliche Geeignetheit wird durch die Ablegung einer Prüfung mit schriftlichem und mündlich/praktischem Teil nachgewiesen. In Rheinland-Pfalz erfolgt die Prüfung bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Gesundheitsamt.
Infos über die Prüfung erhalten Sie direkt über die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Gesundheitsamt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Homepage der Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Suche über Schlagworte, H wie Heilpraktiker, allgem. Hinweise etc.).
Den (formlosen) Antrag reichen Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen bei der Kreisverwaltung Germersheim ein. Dieser wird an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen weiter geleitet, von wo aus die Einladung zur Prüfung erfolgt.
Erforderliche Unterlagen:
- Lebenslauf
- Meldebescheinigung
- letztes Schulzeugnis (beglaubigte Kopie)
- ärztliches Attest (der Antragsteller/die Antragstellerin muss körperlich in der Lage sein die Tätigkeit auszuüben und es dürfen keine ansteckende Krankheiten vorhanden sein)
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als ein halbes Jahr)
- Unterlagen über Heilpraktiker - Schule/Ausbildung- (freiwillig)