Nach § 27 SGB VLL in Verbindung mit
§ 23 SGB VIII - Tagespflege
§ 30 SGB VIII - Erziehungsbeistandschaft
§ 31 SGB VIII - Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 SGB VIII - Erziehung in einer Tagesgruppe
§ 33 SGB VIII - Vollzeitpflege
§ 34 SGB VIII - Heimerziehung
§ 35 SGB VIII - Schutzhilfe
§ 35 a SGB VIII - Eingliederungshilfe
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Erziehung
- Nachweis, dass Antragsteller die Personensorge ausübt
- Meldebescheinigung
- Vorlage evtl. vorliegender Fachgutachten
Weitere Verfahrensweise
Der/die zuständige Mitarbeiter/in des Sozialen Dienstes überprüft, ob eine entsprechende Hilfemaßnahme einzuleiten ist. Wenn ja, liegt es in der Zuständigkeit der wirtschaftlichen Jugendhilfe, festzulegen, inwieweit eine Kostenübernahme / -beteiligung erfolgen kann oder nicht.