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Hilfen zur Erziehung

Nach § 27 SGB VLL in Verbindung mit

§ 23 SGB VIII - Tagespflege

§ 30 SGB VIII - Erziehungsbeistandschaft

§ 31 SGB VIII - Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 32 SGB VIII - Erziehung in einer Tagesgruppe

§ 33 SGB VIII - Vollzeitpflege

§ 34 SGB VIII - Heimerziehung

§ 35 SGB VIII - Schutzhilfe

§ 35 a SGB VIII - Eingliederungshilfe

Benötigte Unterlagen 

  • Antrag auf Hilfe zur Erziehung
  • Nachweis, dass Antragsteller die Personensorge ausübt
  • Meldebescheinigung
  • Vorlage evtl. vorliegender Fachgutachten

Weitere Verfahrensweise

Der/die zuständige Mitarbeiter/in des Sozialen Dienstes überprüft, ob eine entsprechende Hilfemaßnahme einzuleiten ist. Wenn ja, liegt es in der Zuständigkeit der wirtschaftlichen Jugendhilfe,  festzulegen, inwieweit eine Kostenübernahme / -beteiligung erfolgen kann oder nicht. 

Ansprechpartner

Weitere Informationen

Elternbriefe d. Arbeitskreises Neue Erziehung e.V.