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Infos für Eltern

Vorgehensweise

1.0 Schritte zur Tagespflege

2.0 Ansprechpartner und Allgemeines

3.0 Eine Tagespflegeperson finden

3.1 Tagespflegekartei

3.2 Pflegeerlaubnis

4.0 Kontaktaufnahme

5.0 Persönliches Vorgespräch

5.1 Wohnung, Umgebung, Spielmöglichkeiten

5.2 Organisatorisches

5.3 Gewohnheiten im Tagesablauf Ihres Kindes

5.4 Gesundheit, Krankheiten

5.5 Haftungsfragen

6.0 Beratung

6.1 Fragen zum Antrag auf finanzielle Förderung

7.0 Kostenübernahme und Elternbeiträge

7.1 Antragstellung

7.2 Zusatzantrag auf Übernahme der Elternbeiträge

7.3 Weitergewährung

7.4 Keine rückwirkende Bewilligung

7.5 Änderungen mitteilen

8.0 Haftpflicht- und Unfallversicherung

9.0 Tipps zur Eingewöhnung Ihres Kindes

1.0 Schritte zur Tagespflege

  • Beim Kreisjugendamt erfahren Sie, welche Tagespflegepersonen bei Ihnen am Ort oder in direkter Umgebung tätig sind.
  • Telefonisch erfragen Sie bei den Tagespflegepersonen, ob zur Zeit Plätze frei sind und ob das Alter Ihres Kindes zu bereits betreuten Tageskindern passt.
  • Persönliches Vorgespräch mit der Tagespflegeperson. Achten Sie auf die Qualifikation und auf den persönlichen Eindruck.
  • Abschluss des Tagespflegevertrages. Geben Sie der Tagespflegeperson das ausgefüllte Blatt „Vollmacht".
  • Planen Sie zusammen mit der Tagespflegeperson die Eingewöhnung Ihres Kindes.
  • Beim Jugendamt können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme der Kindertagespflege stellen. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist Frau Beate Baumann, Tel. 07274 / 53-374.
  • Bei Schwierigkeiten oder Unklarheiten in der Tagespflege können Sie sich bei der Fachberatung für die Tagespflege persönlich beraten lassen.

2.0 Ansprechpartner und Allgemeines:

2.1 Ansprechpartner in der Kindertagespflege:

im Kreisjugendamt, Bismarckstr. 4 in 76726 Germersheim

Bei Fragen zur Auszahlung des Tagespflegegeldes, Fragen zu den Anträgen etc. wenden Sie sich bitte an die wirtschaftliche Jugendhilfe: Frau Beate Baumann (Kontaktdaten rechts)

An die Fachberatung Kindertagespflege, Frau Kerstin Raithel (telefonisch Di und Do 8h - 10h (Kontaktdaten siehe rechte Spalte) können Sie sich telefonisch oder persönlich wenden, z.B.

  • wenn Sie Fragen zur Tagespflege haben,
  • wenn Sie Schwierigkeiten haben, eine für Ihr Kind geeignete Tagespflegeperson zu finden,
  • wenn es Schwierigkeiten zwischen Ihnen und der Tagespflegeperson gibt,
  • wenn Sie mit Ihrer Tagespflegeperson nicht zufrieden sind
  • und wenn Ihre Versuche, bestimmte Schwierigkeiten im Gespräch zu klären, nicht so recht gelingen
  • oder wenn Sie merken, dass Ihr Kind nicht gerne zur Tagespflegeperson geht und die Tagespflegeperson mit Ihrem Kind nicht angemessen umgeht, dann sollten Sie schnell handeln.

Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Die Fachberaterin für die Tagespflege wird sich - je nach Lage der Dinge - darum bemühen, mit Ihnen Lösungen zu finden, eventuell zusammen mit der Tagespflegeperson.

2.2 Allgemeines

Die Tagespflegepersonen betreuen bis zu maximal fünf Tagespflegekinder gleichzeitig, meist eher zwei bis drei. Nicht wenige haben schon eine mehrjährige Erfahrung als Tagespflegeperson. Die Betreuung findet in der Regel in der Wohnung der Tagespflegeperson statt, in einzelnen Fällen auch in der Wohnung der Eltern.

Tagespflege in anderen (z.B. angemieteten Räumen) ist bei uns in Rheinland Pfalz nicht zulässig. Seit dem 01.01.05 ist das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) in Kraft. Es regelt bundesweit u. a., „dass Personen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen (sollen), die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben".

Das Kreisjugendamt Germersheim bietet in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule einen Qualifizierungskurse für die Tagespflege an. Die Teilnehmer/innen erhalten danach das Zertifikat „Qualifizierte Tagespflegeperson". Bitte lassen Sie sich dieses vorlegen. Es ist sinnvoll, solche Tagespflegepersonen zu bevorzugen, die eine Qualifikation haben - auch wenn das keine hundertprozentige Garantie darstellt. Aber dennoch steht immer im Vordergrund die persönliche Sympathie, die Sie und ihr Kind der Tagespflegeperson gegenüber empfinden.

Tagespflege startete in den siebziger/achtziger Jahren als Angebot für Kinder unter drei Jahren. In dieser Altersgruppe spricht vieles für Tagespflege: Die Situation bei der Tagespflegeperson ist überschaubar für das Kind, es gibt einen familiären Rahmen, und die Tagespflegeperson kann individueller auf das Kind eingehen. Tagespflege kann auch für ältere Kinder eine gute Form der Tagesbetreuung sein. Die Vorteile der Tagespflege sind:

  • flexible Betreuungszeiten
  • individuelle Betreuung
  • familiäre Atmosphäre

3.0 Eine Tagespflegeperson finden

Vielleicht wissen Sie bereits, wem Sie Ihr Kind in Tagesbetreuung anvertrauen möchten. Vielleicht haben Sie eine Tagespflegeperson in Ihrem Bekanntenkreis oder in der Nachbarschaft gefunden.Falls nicht, können Sie:

  • eine Anzeige aufgeben,
  • Suchanzeigen von Tagespflegepersonen durchsehen (z.B. in Kindertagesstätten)
  • Aushänge machen (Lebensmittelgeschäft, Arzt etc.). 
  • über die Tagespflegekartei des Jugendamtes suchen

3.1 Tagespflegekartei

Wir empfehlen Ihnen die Suche über die Tagespflegekartei des Jugendamtes. Hier erhalten Sie Anschriften von Tagespflegepersonen und erhalten allgemeine Informationen zur Tagespflege (Ansprechpartner s.o.).

Wichtig: Eine Tagespflegeperson benötigt eine Pflegeerlaubnis durch das zuständige Jugendamt. Fragen Sie danach!

3.2 Pflegeerlaubnis

Laut § 43 SGB VIII bedarf jeder, der Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, einer Erlaubnis. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern, soweit Landesrecht diese Anzahl nicht einschränkt. Sie ist auf fünf Jahre befristet. Die Erlaubnis (§ 43 SGB VIII) wird vom Jugendamt auf Basis einer Eignungsfeststellung erteilt. Bei der Prüfung der Eignung sind die in § 23 Abs. 3 und § 43 Abs. 2 SGB VIII genannten Kriterien entscheidend.

Als Grundvoraussetzungen gelten

  • eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung,
  • Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern,
  • liebevoller Kontakt mit Kindern und Verzicht auf körperliche und seelische Gewaltanwendung
  • persönliche Merkmale (physische und psychische Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Ausgeglichenheit) sowie
  • fachliche Merkmale (Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachfragen, zur Kooperation mit der Fachbegleitung, mit anderen Fachprofessionen und anderen Tagespflegepersonen sowie die Bereitschaft zur Entwicklung eines professionellen Profils und
  • räumliche Voraussetzungen (Ausschluss von offensichtlichen räumlichen und sozialen Gefahrenpotenzialen: Sicherheit, Hygiene, ausreichend Platz für Spiel- und Bewegungs-, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten, angenehme Atmosphäre, entwicklungsförderndes Spielmaterial, evtl. Spielplätze oder Freiflächen in erreichbarer Nähe) Verfahren und Elemente der Eignungsfeststellung sind Einzelgespräch, Hausbesuch und das Erbringen weiterer Nachweise (z.B. polizeiliches Führungszeugnis lt. § 72a SGB VIII). 

4.0 Kontaktaufnahme

Wählen Sie - wenn möglich - unter mehreren möglichen Tagespflegepersonen aus. Es empfiehlt sich, die folgenden Themen schon bei der ersten Kontaktaufnahme am Telefon zu besprechen: Wichtige Fragen:

  • Passen Ihre gewünschten Bring- und Abholzeiten zu den Wünschen der Tagespflegeperson?
  • Wie ist die Erreichbarkeit der Tagespflegeperson? Zu Fuß? Öffentliche Verkehrsmittel?
  • Wie viele (eigene und betreute) Kinder gibt es im Haushalt der Tagespflegeperson?
  • Wie alt sind diese?
  • Ist die Aufnahme weiterer Kinder geplant?
  • Lassen sich Urlaubspläne und Vertretungen regeln?
  • Passen Ihre finanziellen Vorstellungen zueinander?
  • Hat die Tagespflegeperson eine Qualifikation? Wie erfahren ist sie in Kinderbetreuung?
  • Geben Sie die wichtigsten Informationen über Ihr Kind: Alter, Geschlecht, Besonderheiten. Was noch wichtig ist · Gibt es Haustiere bei den Tageseltern?
  • Wird bei den Tageseltern geraucht?
  • Gibt es besondere Eßgewohnheiten? Wie soll z.B. mit Süßigkeiten umgegangen werden?
  • Wie sieht es mit dem Fernsehen aus?
  • Sind gesundheitliche Probleme (z.B. Allergien) Ihres Kindes zu berücksichtigen?

Wenn Sie einen positiven Eindruck haben: Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit der Tagesmutter/-vater in der Wohnung, in der Ihr Kind betreut werden soll.

5.0 Persönliches Vorgespräch

Viel Ärger und Unzufriedenheit können vermieden werden, wenn Sie bereits vor Beginn der Tagespflege möglichst viele Einzelheiten mit der Tagespflegeperson besprechen. Bedenken Sie, dass das, was Sie im Umgang mit Ihrem Kind für selbstverständlich halten, von dieser völlig anders gesehen werden kann. Es ist sicher von Vorteil, wenn Sie offen und frühzeitig sagen, was Sie wollen, und Probleme schnell ansprechen.

Beziehen Sie Ihr Kind entsprechend seinem Alter mit ein. Vielleicht können Sie die Tageseltern eventuell noch vor dem endgültigen Vertragsabschluß ein zweites Mal zusammen mit Ihrem Kind besuchen. Die folgenden Fragen können Sie als Orientierungshilfe verwenden:

5.1 Wohnung, Umgebung, Spielmöglichkeiten

  • Gibt es in der Wohnung genügend Platz für alle anwesenden Kinder?
  • Ist die Wohnung genügend kindgerecht?
  • Fragen Sie, wo die Kinder spielen können und dürfen.
  • Achten Sie auf die Umgebung der Wohnung: Gibt es Spielmöglichkeiten (Park, Spielplatz, Garten etc.)?
  • Fragen Sie die Tagesmutter/-vater, ob diese auch genutzt werden.
  • Wenn die Tagesmutter/-vater bereits Kinder betreut: Lassen Sie sich den Tagesablauf darstellen.
  • Fragen Sie, was mit den Kindern gemacht wird. Sind die Kinder oft sich selbst überlassen?

5.2 Organisatorisches

  • Besprechen Sie die Bring- und Abholzeit an den verschiedenen Tagen. Bedenken Sie mögliche Veränderungen und Ausnahmen.
  • Wie soll in Ihrem Urlaub und im Urlaub der Tageseltern verfahren werden?
  • Wer soll sich um eine Vertretung kümmern, wenn die Tagesmutter, z.B. durch Krankheit, ausfällt?
  • Regeln Sie eine Eingewöhnungszeit, in der Sie zusammen mit dem Kind zu den Tageseltern gehen (Wichtig bei jüngeren Kindern!).
  • Besprechen Sie (wenn Sie das Tagespflegegeld selbst zahlen) alle Einzelheiten der Bezahlung:
    Höhe, wann zahlbar, Umfang der Leistungen, Kürzungen, Erhöhungen, Zuschläge.
  • Schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Vertrag - auch dann, wenn Sie die Tageseltern gut kennen und den Eindruck haben, das sei gar nicht nötig. Häufig ist der Vertragsabschluß der Moment, an dem viele Probleme und Wünsche erst richtig klar werden.

5.3 Gewohnheiten im Tagesablauf Ihres Kindes

Essen:

  • Informieren Sie die Tagesmutter/ -vater darüber, was Ihr Kind normalerweise und gerne isst,
  • ob es auf bestimmte Nahrungsmittel empfindlich reagiert,
  • wie Sie mit Süßigkeiten verfahren,
  • bei Kleinkindern: ob Flasche oder Löffel.
  • Wenn Spezialnahrung oder besonders teure Lebensmittel eine Rolle spielen: Regeln Sie, wer diese besorgt und bezahlt. ·

Schlafen:

  • Schläft Ihr Kind tagsüber noch?
  • Wenn ja, wann, wie oft, wie lange.
  • Denken Sie gegebenenfalls an Bett, Kinderbett, Matratze, Nuckel, Kuscheltier.
  • Gibt es Besonderheiten beim Einschlafen?

Kleidung, Wäsche:

  • Wenn noch Windeln: Papier- oder Stoff?
  • Denken Sie an Wechselwäsche.
  • In der Regel sollten Kleidung, Wäsche und Windeln von Ihnen mitgebracht, gewaschen und instand gesetzt werden. Besprechen Sie dies aber. ·

Spielgewohnheiten:

  • Was mag Ihr Kind besonders gern, was gar nicht?
  • Darf es mit Fingerfarbe, Knete, Wasser, Matsch spielen,
  • sich schmutzig machen?

Sauberkeit:

  • Toilettengewohnheiten, wann und wie oft
  • Zähne putzen, Hände waschen,

Besonderheiten:

  • Umgang: Was darf Ihr Kind, was keinesfalls?
  • Welche Ängste, Angewohnheiten, Vorlieben hat es?
  • Was beruhigt das Kind?
  • Wie sollen Konflikte gelöst werden?
  • Soll Ihr Kind Fernsehen, Video sehen dürfen?
  • Wie soll mit Computerspielen umgegangen werden?
  • Legen Sie wert darauf, dass kein Waffenspielzeug verwendet wird? ·

Bei Schulkindern:

  • In welche Schule geht Ihr Kind?
  • Hat es spezielle Schwierigkeiten? Wenn ja, welche?
  • Welche Hilfe ist bei den Hausarbeiten nötig? ·
  • Wie reagiert Ihr Kind in neuer Umgebung und gegenüber Fremden?
  • Wie verhielt es sich eventuell in einer früheren Tagespflegestelle oder Krippe/ Kindertagesstätte?

5.4 Gesundheit, Krankheiten

  • Informieren Sie die Tagespflegeperson über die Impfungen Ihres Kindes, über bisherige Erkrankungen (vor allem in letzter Zeit), Allergien, besondere Anfälligkeiten.
  • Wie sollen die Tageseltern mit den Krankheiten umgehen, vor allem, wenn sich die Krankheit verschlimmert?
  • Medikamente soll die Tagespflegeperson nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch oder aufgrund einer ärztlichen Verordnung geben! Besprechen Sie das eingehend und geben Sie gegebenenfalls eine entsprechende schriftliche Einwilligung, z.B. im Rahmen des Tagespflegevertrages.
  • Regeln Sie Arztbesuche: In welchen Fällen, zu welchem Arzt etc..
  • Hinterlassen Sie Krankenkassendaten.

5.5 Haftungsfragen

Besprechen Sie die Haftung bei Schäden, die durch Ihr Kind entstehen, aber auch bei Schäden, die die Tagespflegeperson verursacht. Wenn Sie sich geeinigt haben, schließen Sie einen Tagespflegevertrag ab! Entsprechende Vordrucke halten die Tagespflegepersonen bereit. Außerdem hinterlassen Sie bei der Tagespflegeperson eine Vollmacht (liegt ebenfalls dem Betreuungsvertrag bei). Mit dieser kann die Tagespflegeperson im Notfall zum Arzt gehen.

6.0 Beratung

 

6.1 Fragen zum Antrag auf finanzielle Förderung

 

 

7.0 Kostenübernahme und Elternbeiträge

Ab dem 01.01.2009 tritt im Landkreis Germersheim eine neue Regelung für die Geldleistungen in der Kindertagespflege in Kraft. Eltern, die für die Betreuung ihrer Kinder Tagespflege in Anspruch nehmen, können die Kostenübernahme beim Kreisjugendamt (KJA) Germersheim beantragen. Die Kostenübernahme wird einkommensunabhängig bewilligt, wenn folgende Vorraussetzungen vorliegen:

  • Die Tagespflege wird benötigt, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder ein Studium, eine Ausbildung, eine Umschulung oder einen Sprachkurs zu absolvieren.
  • Es wird für das Kind/die Kinder keine weitere Ganztagsbetreuung (Kindertagesstätte) in Anspruch genommen.
  • Die Tagespflegeperson ist durch das Jugendamt anerkannt und verfügt über eine Pflegeerlaubnis.

Die Geldleistung wird, abhängig von der benötigten wöchentlichen Betreuungszeit, pauschal und monatlich vom KJA Germersheim direkt an die Tagespflegeperson ausgezahlt. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten werden zu einer monatlichen Beitragszahlung herangezogen.

Dieser Elternbeitrag staffelt sich wie folgt:

Benötigte
wöchentliche
Betreuungsstunden
Monatlicher Elternbeitrag Benötigte
wöchentliche
Betreuungsstunden
Monatlicher Elternbeitrag
 40  187€  22  103 €
 39  183 €  21  98 €
 38  178 €  20  94 €
 37
 173 €  19  89 €
 36  169 €  18  84 €
 35  164 €  17  80 €
 34  159 €  16  75 €
 33  155 €  15  70 €
 32  150 €  14  66 €
 31  145 €  13  61 €
 30  141 €  12  56 €
 29  136 €  11
 52 €
 28  131 €  10  47 €
 27  127 €  9  42 €
 26  122 €  8  37 €
 25  117 €  7  33 €
24
 112 €  6  28 €
 23  108 €  bis zu 5  23 €

 

7.1 Antragstellung

Das Antragsformular ist beim Kreisjugendamt Germersheim, Bismarckstr. 4 in 76726 Germersheim bei Frau Baumann (Tel. 07274/53-374) erhältlich. Dem Antrag müssen Nachweise über Erwerbstätigkeit, Studium oder Ausbildung beigefügt werden (von beiden im Haushalt lebenden Elternteilen). Das Jugendamt setzt das zu zahlende Tagespflegegeld fest und zahlt es monatlich direkt an die Tagespflegeperson aus. Der Elternbeitrag wird durch das Kreisjugendamt per Einzugsermächtigung (liegt dem Antrag bei) am Anfang des jeweiligen Monats eingezogen.

7.2 Zusatzantrag auf Übernahme der Elternbeiträge

Für Familien mit geringem Einkommen gibt es außerdem die Möglichkeit, einen Zusatzantrag auf
Übernahme der Elternbeiträge zu stellen. Hierbei ist nun notwendig, die erforderlichen Nachweise auch über ihr Einkommen beizufügen (siehe Antrag). Ergeben unsere Berechnungen, dass nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen Ihr bereinigtes Nettoeinkommen den Eigenbedarf übersteigt, wird Ihnen der Elternbeitrag erlassen.

7.3 Weitergewährung

Nach Ablauf der im Bescheid genannten Frist, ist ein Antrag auf Weiterbewilligung zu stellen.

7.4 Nachfragen

Bei Nachfragen zu Ihrem Fall wenden Sie sich bitte an Frau Baumann (Tel. 07274/53-374),
Bismarckstr. 4, 76726 Germersheim

7.5 Keine rückwirkende Bewilligung

Der Zuschuss kann frühestens vom Monat der Antragstellung an gezahlt werden. Sollte Ihr Kind schon länger in Tagespflege sein, kann keine rückwirkende Bewilligung erfolgen.
Änderungen mitteilen Sie sind verpflichtet, Änderungen bezüglich der Tagespflege unverzüglich mitzuteilen.

8.0 Haftpflicht- und Unfallversicherung

Tagespflegepersonen können eine spezielle Haftpflichtversicherung selbst abschließen oder eine bestehende private Haftpflichtversicherung entsprechend aufstocken. Diese deckt jedoch nur die Schadensfälle ab, bei denen die Aufsichtspflicht verletzt wurde!

In der Regel kommen Sie als Eltern für durch ihr Kind verursachte Schäden bei der
Tagespflegeperson auf. Bitte sprechen Sie dies mit der Tagespflegeperson im Vorfeld ab.
Kinder in Tagespflege sind automatisch bei der Unfallkasse Rheinland Pfalz unfallversichert!
Der Versicherungsschutz schließt alle Tätigkeiten der Kinder während der Betreuungszeit und auf dem direkten Weg zur bzw. von der Betreuungsstelle nach Hause ein.
Zuständig sind die Unfallversicherungsträger im Landesbereich. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der selbstständigen Tagespflegeperson. In Rheinland-Pfalz ist die Unfallkasse, Orensteinstr. 10, 56626 Andernach, der zuständige Versicherungsträger

9.0 Tipps zur Eingewöhnung Ihres Kindes

Es ist sehr wichtig, bei der Tagespflege Ihres Kindes schrittweise vorzugehen. Die folgenden Hinweise gelten vor allem für jüngere Kinder bis drei Jahre. Aber auch wenn Ihr Kind etwas älter ist, werden Sie vielleicht Anregungen finden.

9.1 Das Kind begleiten

Begleiten Sie Ihr Kind einige Tage zur Tagesmutter/(-vater). Sie müssen gar nicht viel tun. Ihre bloße Anwesenheit im Raum genügt, um für das Kind einen "sicheren Hafen" zu schaffen, in den es sich jederzeit zurückziehen kann, wenn es sich überfordert fühlt. Wenn Mutter oder Vater (vielleicht auch die Oma, wenn das Kind sie gut kennt) still in einer Ecke des Raumes sitzen und ihr Kind beobachten, hat es alles, was es braucht. Auf dieser Basis kann Ihr Kind seine Ausflüge in die neue Welt machen.

9.2 Vor allem anwesend sein

Wenn Ihr Kind schon krabbeln oder laufen kann, erlauben Sie ihm, zu gehen und zu kommen, wie es will. Drängen Sie es zu keinem bestimmten Verhalten. Lesen oder stricken Sie nicht, und überlassen Sie die Sorge um die anderen Kinder getrost der Tagespflegeperson. Genießen Sie es einfach, Ihr Kind bei seiner Erkundung der neuen Umgebung zu beobachten.
Die Fröhlichkeit und Gelassenheit Ihres Kindes heißt nicht, dass Ihre Anwesenheit gar nicht notwendig ist. Ihr Kind wirkt so unbeschwert, weil Sie dabei sind. Sein Verhalten würde sich in den meisten Fällen sofort ändern, wenn Sie während der ersten Tage fortgingen.
Unterstützen Sie das Interesse des Kindes an der Tagespflegeperson. Als Mutter oder Vater haben Sie einen sehr großen Einfluss auf Ihr Kind. Wenn Sie freundlich zur Tagespflegeperson sprechen, wird Ihr Kind es bemerken und entspannter an die neue Situation herangehen.

9.3 Schutzsuche erwidern

Werden Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr überfordert oder durch etwas Unerwartetes irritiert, suchen sie meistens Schutz bei ihrer Bezugsperson. Sie weinen oder rufen, laufen ihr nach, heben die Arme auf, schmiegen oder klammern sich an oder suchen auf andere Weise körperliche Nähe. Je nachdem, wie stark das Kind beunruhigt war, findet es im engen Körperkontakt oder durch bloßen Blickkontakt sein inneres Gleichgewicht wieder.

Eine fremde Person, auch die Tagesperson, kann das Kind in der ersten Zeit meistens nicht
beruhigen. Sie sollten deshalb in der Anfangszeit die Schutzsuche erwidern - bis die Tagesmutter/(-vater) selbst in der Lage ist, Ihr Kind in dieser Weise zu beruhigen.
Machen Sie sich keine Gedanken über die Gründe der Schutzsuche. Gehen Sie zunächst einmal
davon aus, dass das Kind schon einen Grund haben wird. Es überrascht immer wieder, dass ein Kind, das sich eben noch weinend an Mutter oder Vater angeklammert hat, sich oft schon nach wenigen Augenblicken wieder löst und seine Erkundung der neuen Umgebung fortsetzt.
Wenn Ihr Kind in einer solchen Situation Ihre Nähe sucht, sollten Sie es nicht drängen, sich wieder zu lösen. In diesem Fall würden Sie in der Regel das genaue Gegenteil erreichen, nämlich erneutes Anklammern. Ruhiges Abwarten, bis sich Ihr Kind von allein wieder der Umgebung zuwendet, ist die beste (und schnellste) Methode. Lassen Sie Ihr Kind die neue Umgebung selbst entdecken Kinder reagieren sehr unterschiedlich auf eine neue Umgebung. Die einen wenden sich anfangs vielleicht vorsichtig und zögernd, die anderen ohne Bedenken und energisch allem Neuen zu. Das hängt vom Temperament und der Vorerfahrung des Kindes ab. Sie sollten in jedem Fall das Verhalten Ihres Kindes akzeptieren.

Nicht selten finden sich übrigens die Kinder, die zunächst eher ängstlich wirken, später am besten in die neue Umgebung hinein. Kinder lernen eine neue Umgebung am schnellsten kennen, wenn sie nicht gedrängt werden.

9.4 Der Übergang

Innerhalb kurzer Zeit macht sich Ihr Kind nicht nur mit den neuen Räumen vertraut, sondern auch mit der Tagesmutter. Es baut innerhalb kurzer Zeit zur Tagesperson eine ähnliche Beziehung auf, so dass auch die Tagespflegeperson nach einiger Zeit die Funktion der "sicheren Basis" für das Kind übernehmen kann. Die Tagespflegeperson kann nun Ihr Kind trösten, wenn es weint. Erst wenn Ihr Kind eine Beziehung dieser Art aufgebaut hat, kann es auf Ihre Anwesenheit in der Tagespflegestelle verzichten.

9.5 Wie lange sollten Sie Ihr Kind begleiten?

Bei kleinen Kindern, in den meisten Fällen etwa 14 Tage, im Einzelfall auch mal 3 Wochen, bei
manchen Kindern reichen 6 Tage. Weniger als 6 Tage sind in der Regel zu kurz. Man kann sich bei der Entscheidung darüber, wie lange man das Kind begleitet, am Verhalten des Kindes orientieren:

Wendet sich ein Kind häufig an den begleitenden Elternteil, sucht es Blickkontakt zu ihm, sucht es bei Verdruss seine Nähe und beruhigt sich schnell im Körperkontakt mit Mutter oder Vater, sollte man eine Zeit von 14 Tagen ins Auge fassen. Wenn das Kind sehr ängstlich reagiert, auch mal drei Wochen.

Nach einem ersten kurzen Fernbleiben am 4. Tag sollten sich in diesem Fall Mutter oder Vater von Beginn der zweiten Woche an (jedoch niemals an einem Montag!) zunächst für kurze, allmählich länger werdende Zeiten verabschieden. Sie sollten jedoch zunächst in der
Tagespflegestelle bleiben, um notfalls zur Stelle zu sein, falls das Kind Probleme hat, die die
Tagesmutter noch nicht lösen kann.

Macht das Kind eher den Eindruck, dass es von sich aus bemüht ist, nach Möglichkeit ohne die Eltern auszukommen, zeigt es sich bei den ersten Trennungen (nicht vor dem 4. Tag!) eher unbeeindruckt, dann sind 6 Tage wahrscheinlich ausreichend und eine längere Zeit würde unter Umständen eher schaden als nützen. Es genügt, wenn Sie mit Ihrem Kind in den ersten Tagen für ein oder zwei Stunden bei den Tageseltern sind.

9.6 Der erste Trennungsversuch

In den ersten drei Tagen machen Sie besser noch keine Trennungsversuche. Die ersten drei Tage scheinen für die Eingewöhnung des Kindes eine besonders wichtige Rolle zu spielen und sollten nicht durch eine Trennung belastet werden. Am vierten Tag können Sie versuchen, sich für kurze Zeit vom Kind zu verabschieden und den Raum zu verlassen. Die Reaktion Ihres Kindes auf diesen ersten wirklichen Trennungsversuch in der neuen Umgebung enthält wichtige Anhaltspunkte über die richtige Dauer der Eingewöhnungszeit. Wenn Ihr Kind weint, wenn Sie den Raum verlassen, gehen Sie trotzdem hinaus, bleiben aber in der Nähe der Tür. Wenn die Tagespflegeperson Ihr Kind nicht innerhalb von wenigen Augenblicken beruhigen kann,
gehen Sie wieder zurück.

9.7 Wann ist die Eingewöhnung geglückt?

Die Eingewöhnungszeit ist abgeschlossen, wenn die Tagesperson Ihr Kind im Ernstfall trösten kann. Das muss nicht heißen, dass Ihr Kind nicht mehr weint, wenn Sie sich nach dem Bringen von ihm verabschieden (was Sie immer tun sollten: das Vertrauen Ihres Kindes zu Ihnen steht hier auf dem Spiel!). Es drückt damit aus, dass es Sie lieber in der Tagespflegestelle dabei hätte, und das ist sein gutes Recht. Es wird sich jedoch nach Abschluss der Eingewöhnungszeit von der Tagespflegeperson beruhigen lassen, wenn Sie gegangen sind.

9.8 Anfangs nur halbtags

Wenn irgend möglich, sollten Sie Ihr Kind zumindest in den ersten Wochen nur halbtags in der
Tagespflegestelle betreuen lassen. Bedenken Sie, dass auch bei einer gut verlaufenden
Eingewöhnungszeit Ihr Kind all seine Kraft und sein Können braucht, um sich mit den neuen
Verhältnissen vertraut zu machen. Eine Ganztagsbetreuung von Anfang an erschwert Ihrem Kind diese Aufgabe.

9.9 Der richtige Zeitpunkt der Eingewöhnung

Beginnen Sie mit der Eingewöhnung besser nicht erst kurz vor Beginn Ihrer Berufstätigkeit. Planen Sie etwa 4-6 Wochen ein, damit Sie auf unvorhergesehene Ereignisse noch reagieren können. Die Eingewöhnungszeit sollte nicht mit anderen Veränderungen in der Familie (wie z.B. Geburt oder Schuleintritt eines Geschwisterkindes, Umzug der Familie oder ähnliche Ereignisse) zusammenfallen. Das könnte Ihr Kind überfordern. Verschieben Sie die Eingewöhnungszeit bei Erkrankung Ihres Kindes. Erkrankungen (auch scheinbar geringfügige, wie z.B. Erkältungen) beeinträchtigen das Interesse und die Fähigkeit des Kindes, sich mit der neuen Umgebung auseinander zusetzen.

Montags nie, heißt die Devise für alle neuen Aktivitäten im Rahmen der Eingewöhnung. Dies gilt
besonders für das zu Bett bringen und das erste Alleinbleiben des Kindes in der neuen Umgebung. Kindern fällt es am Wochenbeginn besonders schwer, sich wieder in der noch nicht hinreichend vertrauten Umgebung zurecht zu finden, nachdem sie ein Wochenende zu Hause mit den Eltern verbracht haben

9.10 Wer sollte die Eingewöhnung machen?

Falls das Kind besondere Schwierigkeiten hat, sich von einem der beiden Eltern zu trennen, könnte es sinnvoll sein, dass der andere Elternteil das Kind in der Eingewöhnungszeit begleitet. Es ist durchaus möglich, dass sich ein Kind in Begleitung des Vaters leichter in die neue Umgebung eingewöhnt als mit seiner Mutter (oder umgekehrt).

9.11 Immer verabschieden

Wenn Sie Ihr Kind zu der Tagespflegeperson gebracht haben, gehen Sie bitte nicht fort, ohne sich von Ihrem Kind zu verabschieden. Sie setzen das Vertrauen Ihres Kindes zu sich aufs Spiel und müssen damit rechnen, dass Sie Ihr Kind nach solchen Erfahrungen nicht aus den Augen lässt oder sich "vorsichtshalber" an Sie klammert, um Ihr unbemerktes Verschwinden zu verhindern.

Wenn Sie sich verabschieden, mag es sein, dass Ihr Kind weint oder auf andere Weise versucht, Sie zum Bleiben zu bewegen bzw. mitgenommen werden will. Es ist das gute Recht des Kindes, zu versuchen, eine geschätzte und geliebte Person zu veranlassen, bei ihm zu bleiben. Wenn die Eingewöhnungszeit abgeschlossen ist und das Kind eine vertrauensvolle Beziehung zur Tagespflegeperson aufgebaut hat, wird es sich nach Ihrem Weggang rasch trösten lassen und die Zeit in der Tagespflegestelle in guter Stimmung verbringen. Halten Sie bitte Ihren Abschied kurz und ziehen sie ihn nicht unnötig in die Länge. Sie würden Ihr Kind mit einem solchen Verhalten nur belasten. Kinder reagieren auf einen kurzen Abschied mit weniger Stress.

(überarbeitet nach Hans-Joachim Laewen, Beate Andres & Eva Hedervari, "Ohne Eltern geht es nicht". Die Eingewöhnung von Kindern in Krippen und Tagespflegestellen." FIPP-Verlag, Berlin 1990).

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