Die untere Jagdbehörde des Landkreises Germersheim ist grundsätzlich für alle jagdlichen Angelegenheiten im Kreisgebiet zuständig. Der Kreisjagdmeister ist als Berater der unteren Jagdbehörde in allen mit der Jagd in Zusammenhang stehenden Fragen zu hören. Der Kreisjagdmeister ist Ehrenbeamter des Landkreises .Bei jeder unteren Jagdbehörde wird zudem ein Jagdbeirat ( Kreisjagdbeirat ) gebildet, der die Jagdbehörden in allen wichtigen Fragen der Jagdverwaltung zu beraten hat. Er wirkt bei der Bestätigung oder der Festsetzung der Abschussvereinbarungen mit.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Unteren Jagdbehörde gehören
u.s.w.
Bundesjagdgesetz ( BJG )
Landesjagdgesetz vom 21. Juli 2010 ( LJG )
Layout über die wichtigsten Änderungen des neuen Landesjagdgesetzes
Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild
Landesverordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes
Landesverordnung über die Änderung der Jagdzeiten und die Erklärung zum jagdbaren Tier
Maul- und Klauenseuche in Bulgarien
Wahlen Kreisjagdmeister und Kreisjagdbeirat am 29.03.2011
Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz - Oberste Jagdbehörde
Zentralstelle der Forstverwaltung - Obere Jagdbehörde
Forstamt Bienwald
Forstamt Pfälzer Rheinauen
Kreisjagdgruppe Germersheim
Landesjagdverband Rheinland-Pfalz
Landesforsten Rheinland-Pfalz
Kreisjagdmeister
Manfred Keller
Südring 21
76773 Kuhardt
Tel: 07272/71534
Stellvertreter
Jochen Geeck
St. Georg-Str.37
76771 Hördt
Tel.: 06348/9595790