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Jugendgerichtshilfe

Mit 14 strafmündig, was bedeutet das?

Mit 14 Jahren werden junge Menschen strafmündig, das bedeutet, dass sie, wenn sie Straftaten begangen haben, mit Reaktionen durch die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte rechnen müssen.

Von der Jugendgerichtshilfe kannst du dich beraten lassen, wenn du zum Beispiel wissen möchtest, was in einem Gerichtsverfahren auf dich zukommen kann. Die Jugendgerichtshilfe kann dir auch sagen, welche Möglichkeiten es gibt, wenn du den Gesetzesverstoß bereust.

Auch wenn Schwierigkeiten durch das Strafverfahren entstanden sind, oder wenn du einfach um deine Zukunft besorgt bist, sind die Jugendgerichtshelfer die richtigen Ansprechpartner für dich. Sie betreuen Jugendliche während des gesamten Gerichtsverfahrens.

Die Beratung ist kostenlos und steht der / dem Jugendlichen und seiner Familie zu. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen der Jugendgerichtshilfe findest du hier.

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