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Kinder- und Jugendschutz

Eltern / Erziehende

Rat und Hilfe (Suchtberatung, Schwangerenkonfliktberatung) erteilt bzw. vermittelt Herr Sabatus, Jugendamt.

Außerdem stehen Ihnen als Eltern und Erziehende umfassende Informationen zu zahlreichen Aspekten und Regelungen des Jugendschutzes im Internetportal "Jugendschutz aktiv" bereit.

Es beantwortet:

  • Häufige alltägliche Fragen;
  • Spezielle Fragen nach Altersstufen und Rubriken über den Jugendschutz-Rechner;
  • Was bedeutet was? Das Jugendschutzgesetz hält Definitionen bereit, die Ihnen als oft verwendete Begriffe im Alltag begegnen und für Sie als Eltern und Erziehende eine hohe Bedeutung haben;
  • Wie fit Sie in Sachen Jugendschutz sind: Zum Schnelltest.

Außerdem hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz eine hilfreiche Elterninformationsbroschüre veröffentlicht. Darin wird vor allem die „Erziehungsbeauftragte Person" eingegangen und auf was sie als Eltern bei einer Erziehungsbeauftragung achten sollten. Diese Broschüre ist dort auch in russischer und türkischer Sprache verfügbar!

Veranstalter / Gewerbetreibende

Gewerbetreibende im Gaststättengewerbe müssen nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes die geltenden Regelungen der Paragrafen 4 bis 13 des Jugendschutzgesetzes in ihrer Gaststätte aushängen. Die aktualisierte Aushangtafel zum Jugendschutzgesetz  enthält auch die Änderungen zum Nichtraucherschutz vom 01. September 2007.

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