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Landesplanung

Die untere Landesplanungsbehörde ist in Rheinland-Pfalz bei den Kreisverwaltungen angesiedelt. Ihre Aufgabe ist es es, raumbedeutsamen Vorhaben, soweit diese nicht über ihren Bereich hinaus mittelbar oder unmittelbar Bedeutung haben, aufeinander abzustimmen. Die untere Landesplanungsbehörde berät die Planungsträger und koordiniert deren raumbedeutsame Planungen, z.B. großflächige Einzelhandelsbetriebe, Straßentrassen, Leitungstrassen, Rohstoffgewinnung.

Die untere Landesplanungsbehörde achtet in der landesplanerischen Stellungnahme § 20 Landesplanungsgesetz darauf, dass die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind.

Für den Landkreis Germersheim ist der Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 verbindlich. Zur Zeit wird vom Verband Region Rhein-Neckar ein einheitlicher Regionalplan 2020 für die Metropolregion Rhein-Neckar aufgestellt.

Weitere Informationen zur Arbeit der Raumordnung und Landesplanung biete die Broschüre "Planen für Rheinland-Pfalz", die vom Ministerium des Innern und für Sport herausgegeben wurde.

Ansprechpartner

Externe Links

Landesplanung in Rheinland-Pfalz (Ministeriums des Innern und für Sport)

Obere Landesplanungsbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd)

Regionalplanung (Verband Region Rhein-Neckar)