Die untere Landesplanungsbehörde achtet in der landesplanerischen Stellungnahme § 20 Landesplanungsgesetz darauf, dass die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind.
Für den Landkreis Germersheim ist der Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 verbindlich. Zur Zeit wird vom Verband Region Rhein-Neckar ein einheitlicher Regionalplan 2020 für die Metropolregion Rhein-Neckar aufgestellt.
Weitere Informationen zur Arbeit der Raumordnung und Landesplanung biete die Broschüre "Planen für Rheinland-Pfalz", die vom Ministerium des Innern und für Sport herausgegeben wurde.
Landesplanung in Rheinland-Pfalz (Ministeriums des Innern und für Sport)
Obere Landesplanungsbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd)
Regionalplanung (Verband Region Rhein-Neckar)