NATURA 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten, mit dem bedeutsame Lebensräume und besondere Pflanzen- und Tierarten erhalten werden. Das Netz an Schutzgebieten repräsentiert die typischen, die besonderen, aber auch die seltenen Lebensräume und Arten Europas und leistet damit einen umfangreichen Beitrag, die Biologische Vielfalt nachhaltig zu bewahren. Das Netz durchzieht die gesamte Europäische Union, wobei jedes Land selbst die Schutzgebiete benannt hat.
Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen 1992 mit der FFH-Richtlinie die Kriterien zum Aufbau dieses Netzes, um das europäische Naturerbe für kommende Generationen zu bewahren. Diese Gebiete bilden, zusammen mit den Gebieten der schon 1979 erlassenen EU-Vogelschutzrichtlinie, das ökologische Schutzgebietsverbundsystem NATURA 2000.
FFH-Gebiete sind besondere Schutzgebiete nach der „Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" (Richtlinie 92/43/ EWG vom 21.5.1992), wie die FFH-Richtlinie vollständig heißt. Sie dienen der Erhaltung ausgewählter natürlicher oder naturnaher Lebensräume und gefährdeter Arten, deren Schutz in ganz Europa von hoher Bedeutung ist. Lebensräume und Arten, die aufgrund ihres seltenen Vorkommens oder der starken Gefährdung in der Europäischen Gemeinschaft in besonderer Weise bedroht sind, werden als prioritär eingestuft. Für sie sind die Maßnahmen zur Sicherung besonders intensiv durchzuführen.
Folgende FFH-Gebiete sind im Landkreis Germersheim ausgewiesen:
Rheinniederung Germersheim-Speyer (Größe: 2.067 ha)
Erlenbach und Klingbach (Größe: 998 ha)
Hördter Rheinaue (Größe: 2.356 ha)
Bienwaldschwemmfächer (Größe: 13.522 ha)
Rheinniederung Neuburg-Wörth (Größe: 1.455 ha).
Vogelschutzgebiete sind die besonderen Schutzgebiete nach der „Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" (Richtlinie 79/409/EWG vom 02.04.1979, Abl. Nr. L 103 S. 1), kurz EG-Vogelschutzrichtlinie genannt. Sie sind Lebensräume ausgewählter gefährdeter Vogelarten oder wichtige Vermehrungs-, Mauser-, Rast- oder Überwinterungsgebiete von Zugvogelarten.
Folgende Vogelschutzgebiete sind im Landkreis Germersheim ausgewiesen:
Speyerer Wald, Nonnenwald und Bachauen zw. Geinsheim und Hanhofen (Größe: 7.965 ha)
Offenbacher Wald, Bellheimer Wald und Queichwiesen (Größe: 5.313 ha)
Berghausener und Lingenfelder Altrhein mit Insel Flotzgrün (Größe: 1.807 ha)
Rußheimer Altrhein (Größe: 81 ha)
Neupotzer Altrhein (Größe: 218 ha)
Hördter Rheinaue inkl. Kahnbusch und Oberscherpfer Wald (Größe: 1.861 ha)
Karlskopf und Leimersheimer Altrhein (Größe: 154 ha)
Sondernheimer Tongruben (Größe: 42 ha)
Bienwald und Viehstrichwiesen (Größe: 16.335 ha)
Wörther Altrhein und Wörther Rheinhafen (Größe: 248 ha)
Goldgrund und Daxlander Au (Größe: 781 ha)
Neuburger Altrheine (Größe: 99 ha).