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Naturschutzgebiete im Landkreis Germersheim

Naturschutzgebiete sind gemäß § 17 LNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

  • 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  • 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  • 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit

erforderlich ist.

Im Landkreis Germersheim sind 15 Naturschutzgebiete ausgewiesen:

 Schutzgebiet  Schutzzweck

Hördter Rheinauen

Größe: 868 ha

Ausweisung: 14.12.1966

 

Brückenkopf

Größe: 32 ha

Ausweisung: 02.03.1982

Schutzzweck ist die Erhaltung des Feuchtgebietes als Lebensraum seltener Tierarten sowie als Standort seltener Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften und aus wissenschaftlichen Gründen.

Lauterniederung

Größe: 250 ha

Ausweisung: 07.06.1982

Erhaltung der Talaue der Lauter mit dem noch naturnahen Gewässerbett der Lauter, den Erlenbruchwäldern, Schilf- und Riedflächen, ausgedehnten Sukzessionsflächen auf ehemaligen Streuwiesen und einem Moor als Standorte seltener Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften, als Lebensraum seltener Tierarten und aus wissenschaftlichen Gründen.

Stixwörth

Größe: 150 ha

Ausweisung: 22.03.1983

Schutzzweck ist die Erhaltung der Auwaldgebiete mit dem darin eingeschlossenen Altrheinzug und mit den ehemaligen Schluchten mit den dort und ebenfalls im Überflutungsbereich des Rheines vorhandenen Altholzbeständen, Verlandungszonen, Schilf- und Riedflächen als Standorte seltener Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften sowie als Lebensraum seltener Tierarten und aus wissenschaftlichen Gründen.

Kleines Altwasser

Größe: 13 ha

Ausweisung: 25.05.1983

Erhaltung des vielfältig und reich gegliederten Altrheinzuges mit den Wasserflächen, Verlandungszonen, Schilf- und Riedflächen in allen seinen Erscheinungsformen als Standort seltener Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften sowie als Lebensraum seltener, in ihrem Bestand bedrohten Tierarten und aus wissenschaftlichen Gründen.

Neuburger Altrhein, südlicher Teil

Größe: 18 ha

Ausweisung: 26.05.1983

Schutzzweck ist die Erhaltung des verlandeten Altrheinteiles mit Verlandungszonen und den ausgedehnten Schilf- und Riedflächen als Standort seltener Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften sowie als Lebensraum seltener, in ihrem Bestand bedrohter Tierarten und aus wissenschaftlichen Gründen.

Neuburger Altrhein, westlicher Teil

Größe: 18 ha

Ausweisung: 26.05.1983

Erhaltung des vielfältig und reich gegliederten Altrheingebietes mit den darin enthaltenen Wasserflächen des sogenannten Panzergrabens, den Verlandungszonen und den Schilf- und Riedflächen als ideale Lebensräume für eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt in allen ihren Erscheinungsformen, als Standort seltener Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften sowie als Lebensraum seltener, in ihrem Bestand bedrohter Tierarten und aus wissenschaftlichen Gründen.

 

Rußheimer Altrhein

Größe: 49 ha

Ausweisung: 11.01.1984

Schutzzweck ist die Erhaltung eines typischen Rheinauegebietes der Mäanderzone insbesondere mit seinen Wasser- und Verlandungsbereichen, seinen Weich- und Hartholzauewäldern als Standorte seltener Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften sowie als Lebensraum seltener Tierarten. Das Gebiet ist außerdem aus wissenschaftlichen Gründen zu schützen.

Riedried

Größe: 25 ha

Ausweisung: 24.10.1984

Erhaltung des natürlichen Schwarzerlenbruchs und des darin eingelagerten Niedermoores sowie einer Wiese als Standort seltener Pflanzen und Pflanzgesellschaften und der an diese Lebensräume gebundenen seltenen in ihrem Bestand bedrohten Tierarten und aus wissenschaftlichen Gründen.

Bruchbach-Otterbachniederung

Größe: 1.511 ha

Ausweisung: 17.08.1988

Erhaltung der Talbereiche mit den vorhandenen Gewässern und anderen Biotoptypen als Lebens- und Teillebensraum seltener, in ihrem Bestand bedrohter Tierarten und als Standort bestimmter wildwachsender Pflanzenarten sowie der entsprechenden Lebensgemeinschaften. Das Gebiet ist außerdem aus wissenschaftlichen Gründen zu schützen

Jockgrimer Tongruben

Größe: 51 ha

Ausweisung: 14.05.1990

Erhaltung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten der zum Teil seltenen, in ihrem Bestand bedrohten wildwachsenden Pflanzen und wildlebenden Tiere in den ehemaligen Tongruben sowie den angrenzenden Bereichen, insbesondere von offenen Wasserflächen, Flachwasser- und Uferzonen, Sandflächen, Altholzinseln und an moorigen Auewiesen. Der Schutz erfolgt außerdem aus wissenschaftlichen Gründen.

Im Willig

Größe: 57 ha

Ausweisung: 07.06.1991

Schutzzweck ist

  • die Erhaltung und Entwicklung ehemaliger Ziegelei-Tongruben und ihrer Umgebung mit einem Mosaik unterschiedlicher Biotoptypen wie offenen Wasserflächen, Flachwasser- und Verlandungsbereichen, Röhrichtzonen, teils auwaldähnlichen Wald- Gebüschgesellschaften, Ruderalfluren und Feuchtwiesen,
  • die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes in seiner Funktion als Brut-, Durchzugs- oder Überwinterungsgebiet für teilweise seltene Vogelarten sowie als Lebensstätte teils bestandsbedrohter Pflanzen und Tiere sowie ihrer Lebensgemeinschaften,
  • die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes aus landeskundlichen und wissenschaftlichen Gründen.

Eichtal-Brand

Größe: 335 ha

Ausweisung: 05.06.1996

Zweck der Unterschutzstellung ist die Erhaltung und Entwicklung standorttypischer, naturnaher Waldbestände mit einer in den Hauptbaumarten an der potentiell natürlichen Vegetation orientierten Bestockung einschließlich der Erhaltung von Alterungs- und Zerfallsphasen einzelner Bestandsglieder sowie von ausgedehnten, extensiv genutzten Grünlandbereichen mit Gebüschen, Hecken, Einzelbäumen, Seggen- und Röhrichtbeständen und naturnahen Still- und Fließgewässern

  • als Standorte typischer, zum Teil seltener oder gefährdeter wildwachsender Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften und als Lebens-, Teillebens- u. Rückzugsraum wildlebender Tierarten,
  • wegen ihrer besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit sowie aus naturgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen,
  • zur Schaffung naturnaher Vernetzungs- und Biotopverbundstrukturen zu dem im Osten des Gebietes angrenzenden Naturschutzgebiet "Hördter Rheinaue".

Goldgrund

Größe: 310 ha

Ausweisung: 06.01.1997

Zweck der Unterschutzstellung ist die Erhaltung und Entwicklung standorttypischer, naturnaher Waldbestände mit einer in den Hauptbaumarten an der potentiell natürlichen Vegetation orientierten Bestockung einschließlich der Erhaltung von Alterungs- und Zerfallsphasen einzelner Bestandsglieder sowie von ausgedehnten, extensiv genutzten Grünlandbereichen mit Gebüschen, Hecken, Einzel­bäumen, Seggen- und Röhrichtbeständen und naturnahen Still- und Fließgewässern

  • als Standorte typischer, zum Teil seltener oder gefährdeter wildwachsender Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften und als Lebens-, Teillebens- und Rückzugsraum wildlebender Tie­re,
  • wegen ihrer besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit sowie aus naturgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen,
  • zur Schaffung naturnaher Vernetzungs- und Biotopverbundstrukturen im Bereich der Pfälzer Rheinaue.

Schwarzwald

Größe: 340 ha

Ausweisung: 04.03.1997

Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung eines Teilbereiches der Überflutungsaue des Rheines, insbesondere von naturnahen auentypischen Weichholz- und Hartholzbeständen, von extensiv genutzten Wiesenbereichen, von Altholz- und Kopfweidenbeständen, von Altrheingewässern und Schluten, von Kiesseen mit naturnahen Uferzonen, Sand-, Kies- und Schlammflächen, von Flußröhrichten und Hochstaudenfluren

als Standort auentypischer, seltener oder gefährdeter wildwachsender Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften,

  • als Lebens- oder Teillebensraum auentypischer, seltener oder in ihrem Bestand bedrohter wildlebender Tierarten, insbesondere als Rast-, Brut- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel,
  • als Teil des Biotopsystems der Überflutungsauen in der nördlichen Oberrheinniederung und hierbei als Verbindung zwischen dem Lingenfelder Altrhein, dem Philippsburger Altrhein und dem Berghäuser Altrhein,
  • als, zusammen mit den genannten Altrheinen, national und europäisch bedeutsames Kerngebiet zur Erhaltung und Entwicklung von Überflutungsauen,
  • wegen seiner Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit sowie aus wissenschaftlichen Gründen.

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