Die Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 (Nahverkehrsgesetz Rheinland-Pfalz) sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie nehmen die Aufgabe als freie Selbstverwaltungsaufgabe im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit wahr.
Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Süd in Kaiserslautern (ZSPNV) gestaltet und koordiniert für die Aufgabenträger die Angebote des Schienenpersonennahverkehrs.
Der Landkreis Germersheim gehört zu zwei Verkehrsverbünden, dem Karlsruher Verkehrsverbund GmbH und dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar.
Wichtige zukünftige Verkehrsprojekte für den Landkreis Germersheim sind: