Der Antragsteller als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist. Die fachliche Eignung wird in der Regel durch die Ablegung einer bei der für unseren Bereich zuständigen Industrie- und Handelskammer, Ludwigshafen, (Tel. 0621-5904-1550) nachgewiesen. Vor Ablegung dieser Prüfung ist der Besuch eines entsprechenden Lehrganges zu empfehlen - keine Verpflichtung. Auskunft über solche Lehrgänge kann Ihnen die Industrie- und Handelskammer geben.
Folgende Abschlussprüfungen ersetzen diese Prüfung:
- Kaufmann/ -frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr
- Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/ -wirtin
- Betriebswirt/ -wirtin (DAV), abgelegt bei der deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
- Diplom-Betriebswirt/ - wirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und
- Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
- Diplom-Verkehrswirtschaftlicher/ -wirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden
Außerdem kann auch eine mindestens 5 jährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs, bei Taxi- und Mietwagenunternehmen eine 3 jährige Tätigkeit ausreichen.
Fahrzeuge
Die für diese Personenbeförderungen eingesetzten Fahrzeuge müssen besonders ausgerüstet sein (Alarmanlage, Fahrpreisanzeiger oder Wegstreckenzähler), unterliegen einer 1 jährigen Hauptuntersuchung und müssen besonders für diesen Zweck versichert sein.
Zu beachten ist, dass diese Genehmigung nicht dazu berechtigt, gleichzeitig diese Fahrzeuge auch selbst zu führen. Dazu bedarf es einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Zuständige Behörde für die Erteilung einer solchen Genehmigung ist, sofern sich der Betriebssitz des Unternehmens im Kreis Germersheim befindet, die Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Straßenverkehr und Kraftfahrzeugzulassung.
Entsprechende Antragsvordrucke und weitere Informationen erhalten Sie von dort.