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Pflegestrukturplanung nach dem LPflegeASG § 3

Nach dem LPflegeASG § 3 stellen Kreise und kreisfreie Städte Pflegestrukturpläne für ihr Gebiet im Bereich ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Einrichtungen auf und schreiben diese regelmäßig fort. Darüber hinaus sollen auch komplementäre Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege, bürgerschaftliches Engagement und neue Angebotsformen Bestandteil der Pflegestrukturpläne sein. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Pflegestrukturplanung.

Inhalt der Pflegestrukturpläne:

  • Ermittlung des vorhandenen Bestands an Einrichtungen und Dienstleistungen

  • Prüfung, ob ein quantitativ und qualitativ ausreichendes sowie wirtschaftliches Versorgungsangebot in den einzelnen Leistungsbereichen unter Berücksichtigung der Trägervielfalt besteht

  • Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur

  • Einbeziehung komplementärer Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege, Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements, Entwicklung neuer Formen pflegerischer Angebote.