Gem. § 69 Abs. 1 des Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz (SchulG) „obliegt es den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den in ihrem Gebiet gelegenen Grund- und Förderschulen zu sorgen, wenn die Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und ihnen der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Das Gleiche gilt für die Beförderung zur nächstgelegenen Realschule Plus in der jeweiligen Schulform sowie der Sekundarstufe I der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen. Wird eine Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz besucht, trägt der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Gebiet die Schülerin oder der Schüler den Wohnsitz hat, die Beförderungskosten."
Die Aufgabe der Schülerbeförderung wird vorrangig durch die Übernahme der notwendigen Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erfüllt. Dies erfolgt in Form einer Schülerjahreskarte (ScoolCard). Die ScoolCard ist ein Angebot des Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) und gilt ohne Einschränkung im gesamten KVV-Verbundgebiet. Dies gilt auch an Wochenenden und an Feiertagen. Die ScoolCard kostet derzeit 39,00 € (Tarifstand September 2011). Sie wird in Form einer Kunststoffkarte (Scheckkartenformat) mit Lichtbild ausgegeben. Die ScoolCard hat zwölf Monate Gültigkeit, ist aber nur für zehn Monate zu zahlen.
Die Eltern zahlen gem. § 69 Abs. 4 SchulG einen Eigenanteil an der Schülerfahrkarte. Dieser beträgt im Schuljahr 2011/2012 36,00 € pro Monat. Der Eigenanteil ist für die Monate September bis Juni zu zahlen. Die Zahlung erfolgt durch Abbuchung von dem im Antrag angegebenen Konto rückwirkend für den jeweiligen Vormonat ab Oktober bis Juli.