Sonderprogramme mit Maßnahmen für Milchviehhalter
Ab dem Jahr 2010 werden zwei neue Sonderprogramme zur Förderung der Milcherzeuger in den Bereich der Agrarförderung aufgenommen.
Ein Sonderprogramm ist die sogenannte zusätzliche Grünlandprämie. Die EU-Kommission hat ein EU-Sofortprogramm für Milcherzeuger aufgelegt. Hieraus werden Deutschland voraussichtlich 61 Mio. € zur Verfügung stehen. Diese Mittel sollen den Milcherzeugern in einem antraglosen Verfahren in Form einer einmaligen zusätzlichen Grünlandprämie ausgezahlt werden. Grundlage der Förderung ist die festgestellte Grünlandfläche des Antrages Agrarförderung 2009. Gefördert werden nur Landwirte, die im Dezember 2009 im HI-Tier (HIT) die Produktionsrichtung „Milchkühe" gemeldet und im Dezember 2009 Kühe, die nicht einer Fleischrasse angehören, gehalten haben. Die zusätzliche Grünlandprämie wird voraussichtlich ca. 15 EUR/ha Grünland betragen.
Sofern die Angabe der Produktionsrichtung für den Monat Dezember 2009 im HIT unvollständig oder fehlerhaft ist, können die Betroffenen bis spätestens 31. Januar 2010 diese selbständig berichtigen. Spätere Änderungen können nach dem Gesetzesentwurf des Bundes für die Förderung nicht mehr berücksichtigt werden.
Über die Internet-Adresse http://www.hi-tier.de/ hat der Benutzer Zugang zum HIT und zum Meldeprogramm. Im Meldeprogramm meldet er sich unter seiner Betriebsnummer und Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) in der HIT an und kann unter dem Menüpunkt „Rinderdatenbank-Meldungen/Angabe der Produktionsrichtung" seine Produktionsrichtung melden.
Hat ein Betrieb seine Produktionsrichtungen hier bereits gemeldet, sollten diese Angaben nochmals überprüft und ggf. aktualisiert werden. Wichtig ist, dass im Eingabefeld „gültig ab" der tatsächliche Zeitpunkt, ab dem der Betriebsinhaber Milchviehhalter ist, eingegeben ist. Darüber hinaus ist insgesamt auf Richtigkeit der Angaben zu achten. Es sollte daher auch gemeldet werden, wenn eine Produktionsrichtung nicht mehr besteht bzw. sich geändert hat.
Verfügt ein Betriebsinhaber bisher noch nicht über eine PIN, kann er diese bei der Kreisverwaltung Germersheim anfordern.
Grünlandprämie mit Grund- und Ergänzungsbetrag