Als ausländische(r) Staatsbürger(in) haben sie die Möglichkeit, deutsche Staatsangehörigkeit auf folgende drei Arten zu erwerben:
ausreichende Deutschkenntnisse (Integrationskurs, Zertifikat Deutsch oder entsprechender Nachweis)
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Diese sind in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen (Fragen zum Einbürgerungstest: www.i-punkt-projekt.de)
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Diese sind in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen (Fragen zum Einbürgerungstest: www.i-punkt-projekt.de)
Der Ehegatte und die minderjährigen Kinder können ebenfalls eingebürgert werden, auch wenn sie noch nicht seit 8 Jahren im Bundesgebiet sind. Der Ehegatte muss seit 4 Jahren den rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben und die Ehe mindestens 2 Jahre bestehen.
Nach Einreichen eines vollständigen Antrags ist die Einholung verschiedener Stellungnahmen erforderlich. Formulare sind bei der Kreisverwaltung Germersheim, Tournuser Platz 1, Zimmer 15, 76726 Germersheim erhältlich.
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nicht vor und sieht das ausländische Recht keinen automatischen Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit vor, wird der Antragsteller zum Betreiben eines Entlassungsverfahrens aufgefordert.
Nach Vorlage des Entlassungsnachweises wird das Einbürgerungsverfahren zum Abschluss gebracht.
Weitere Informationen zu Fragen der Einbürgerung können Sie gerne auch der Broschüre des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfaklt entnehmen: - wird hier kurzfristig eingefügt ! -
Bei Vorliegen der Voraussetzungen:
Bei fehlenden Voraussetzungen:
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Rechtliche Grundlagen
§ 8, 9, 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), |
Für nähere Auskünfte können Sie sich an die Ansprechpartnerinnen des Büro Staatsangehörigkeit, Frau Thomas und Frau Vogel, wenden. Internetseite zur Einbürgerungskampagne des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern und für Sport: www.einbuergerung.rlp.de .
Zur schnellstmöglichen Weiterleitung Ihrer per E-Mail eingereichten Unterlagen, Anfragen etc., nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse des Büro Staatsangehörigkeit: stag@kreis-germersheim.de