Das Jugendamt berät Sie als betreuenden Elternteil, auch gemeinsam mit dem Vater bzw. der Mutter, in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes.
- Das Jugendamt berechnet, beurkundet und macht den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes gegebenenfalls auch gerichtlich geltend.
- Das Jugendamt unterstützt Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
- Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertritt das Jugendamt Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess.
- Das Jugendamt hilft bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs
(z.B. durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Lohnpfändung, Strafanzeigen).
- Das Jugendamt berät und unterstützt den Elternteil, bei dem das
Kind lebt hinsichtlich seiner eigenen Unterhaltsansprüche gegen den
anderen Elternteil (z.B. Betreuungsunterhalt, Entbindungskosten).
Das Jugendamt berät und unterstützt junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr.