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Verpflichtungserklärung

Sie möchten jemanden zu Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum benötigt?

Das benötigte Visum wird von der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaft oder Generalkonsulat) erteilt. Die Auslandsvertretungen verlangen für die Erteilung eines Besuchervisums grundsätzlich die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung. Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde ab. 

Benötigte Unterlagen

  • aktuelle Lohnabrechnung/Verdienstbescheinigung oder Rentenbescheid des Einladenden,
  • bei Selbstständigen der Nachweis des Steuerberaters über das monatliche Einkommen. Nicht ausreichend hierzu sind betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder Bankauszüge
  • Reisepass oder Personalausweis des Einladenden
    vollständige Personalien sowie Passnummer der einzuladenden Person

Kosten

25,-- EUR

Verfahrensablauf

Die Verpflichtungserklärung kann direkt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde nach Prüfung der vorgenannten Unterlagen ausgestellt werden.

 

Wichtige Hinweise

  • Sie verpflichten sich, die Kosten für den Lebensunterhalt der Besucherin/des Besuchers zu tragen. Das bedeutet, Sie haben sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (§ 68 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz).
  • Die Unterschrift des sich verpflichtenden Gastgebers muss amtlich beglaubigt werden. Eine persönliche Vorsprache ist deshalb erforderlich. Das Original der Verpflichtungserklärung wird Ihnen ausgehändigt.
  • Der ausländische Gast muss bei der Auslandsvertretung eine Reisekrankenversicherung nachweisen. Diese kann im Ausland oder von Ihnen als Besuchsempfänger im Bundesgebiet abgeschlossen werden.
  • Das Schengenvisum für Besucher wird für maximal 90 Tage erteilt. Die Besucherin/der Besucher muss das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung vor der Einreise für den Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte. Bitte weisen Sie Ihren Gast darauf hin, dass eine Verlängerung des Visums in Deutschland grundsätzlich nicht möglich ist.

Ansprechpartner