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Voraussetzungen zur Beantragung waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • Sportschütze: Sachkunde, Bedürfnis
  • Jäger: Jagdschein
  • Sammler/Sachverständiger: individueller Antrag
  • Waffenschein: Nachweis der individuellen Gefährdung des Antragstellers über das Maß der allgemeinen Bevölkerungsgefährdung
  • Kleiner Waffenschein: Mindestalter 18 Jahre
  • Schießerlaubnis: individuelle Begründung (z.B. Abschuss Tiere, Sportveranstaltungen)

Als Mindestvoraussetzung zur Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind das Mindestalter von 18 Jahren sowie das Vorliegen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zum Umgang mit Waffen zu sehen.

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