Solange ein junger Mensch minderjährig bist, muss jemand die Verantwortung für ihn übernehmen und dafür sorgen, dass es ihm gut geht. Normalerweise tun das die Eltern. Wenn diese aber aus irgend einem Grund nicht für ihre Kinder sorgen oder ihnen sogar Schaden zufügen (z.B. weil sie krank sind oder andere Probleme haben) und ihr Verhalten nicht ändern, beauftragt das Gericht einen Vormund oder Pfleger, die Verantwortung für diese Kinder zu übernehmen.
Vormund / Vormundschaft bedeutet, dass die Eltern gar keine Rechte mehr haben, für ihr Kind Entscheidungen zu treffen.
Pfleger / Pflegschaft heißt, dass den Eltern einzelne Entscheidungen entzogen sind, z.B. darf die Pflegerin oder der Pfleger nur darüber entscheiden, wo das Kind lebt. Die Pflegerin oder der Pfleger arbeitet auch mit Ärztinnen und Ärzten zusammen und verwaltet das Geld.
Zuerst wird überlegt, ob ein Verwandter, ein Bekannter der Familie oder vielleicht eine Lehrerin oder ein Lehrer für diese Aufgabe infrage kommt. Wenn das Jugendamt niemanden findet, übernehmen diese Aufgabe Frauen und Männer im Jugendamt (die Amtsvormünder), oder Vereinsvormünder.
Im Sachgebiet Vormundschaften und Pflegschaften üben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Auftrag des Familiengerichts die elterliche Sorge (Vormundschaft) oder Teile der elterlichen Sorge (Pflegschaft) an Stelle der Eltern aus. Dies geschieht, wenn die Eltern das Sorgerecht zum Beispiel wegen Krankheit nicht mehr ausüben können oder wegen eines Gerichtsbeschlusses nicht mehr ausüben dürfen; etwa weil sie ihre Kinder vernachlässigt, missbraucht oder misshandelt haben. Im Rahmen ihrer gerichtlich übertragenen Aufgaben (Wirkungskreis) sind die Vormünder und Pflegerinnen oder Pfleger gesetzliche Vertreter ihrer Mündel. Sie sind allein den Mündelinteressen verpflichtet und insoweit weisungsfrei.
Du kannst Dich mit Fragen gerne an unsere Ansprechpersonen im Jugendamt wenden.
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