Solange du minderjährig bist, muss jemand die Verantwortung für dich übernehmen und dafür sorgen, dass es dir gut geht. Normalerweise tun das deine Eltern.
Wenn Eltern aber aus irgend einem Grund nicht für ihre Kinder sorgen oder ihnen sogar Schaden zufügen (z.B. weil sie krank sind oder andere Probleme haben) und ihr Verhalten nicht ändern, beauftragt das Gericht einen Vormund oder Pfleger, die Verantwortung für diese Kinder zu übernehmen.
Vormund / Vormundschaft bedeutet, dass die Eltern gar keine Rechte mehr haben, für ihr Kind Entscheidungen zu treffen.
Pfleger / Pflegschaft heißt, dass den Eltern einzelne Entscheidungen entzogen sind, z.B. darf die Pflegerin oder der Pfleger nur darüber entscheiden, wo das Kind lebt. Die Pflegerin oder der Pfleger arbeitet auch mit Ärztinnen und Ärzten zusammen und verwaltet das Geld.
Zuerst wird überlegt, ob ein Verwandter, ein Bekannter der Familie oder vielleicht eine Lehrerin oder ein Lehrer für diese Aufgabe infrage kommt. Wenn das Jugendamt niemanden findet, übernehmen diese Aufgabe Frauen und Männer im Jugendamt (die Amtsvormünder), oder Vereinsvormünder.
Du kannst Dich gerne an unsere Ansprechpersonen im Jugendamt wenden.