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Weinmarktordnung

Zu den Fördermaßnahmen im Bereich der Weinmarktordnung zählen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1493/99 und 1227/2000 die Förderung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (Umstrukturierungsbeihilfe) und die Förderung für die endgültige Aufgabe des Weinbaus (Rodungsprämie). Hierbei handelt es sich um von der EU zu 100 Prozent finanzierte Beihilfen.

Ziel des Rebrodungsprogramms ist es, Weinbauflächen, deren Erzeugung nicht mehr der Nachfrage entsprechen, zur Förderung der Anpassung des Weinsektors insgesamt – mit Verlust der Wiederanpflanzungsrechte – entgültig zu roden. Wichtigste Zuwendungsvoraussetzung ist, dass die zu rodende Fläche instand gehalten wurde und mindestens 10 ar groß ist.

Der Förderzweck der Umstrukturierungsmaßnahmen besteht darin, dass zum einen eine Anpassung der Rebsorten im Betrieb an die aktuelle Marktsituation und zum anderen die Verbesserung der Bewirtschaftung der Rebflächen durch Optimierung von Zeilenbreite, Stockabstand und Erziehungsform erfolgen soll. Durch die Maßnahmen sollen die Produktionskosten verringert, die Qualität verbessert, aber auch nach Vorgaben der EU das Produktionspotential verringert werden.

Weitere Informationen und Richtlinien zur Weinmarktordnung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr Landwirtschaft und Weinbau.

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