Das Wohngeld ist ein vom Bund und Land jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
Es wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen (wie z.B. Sozialgeld, Arbeitslosengeld II) erhalten, tragbar gestaltet werden.
Wohngeld gibt es
Der Anspruch auf Wohngeld ist abhängig von
Die über bestimmten Höchstbeträgen liegenden Aufwendungen für Miete bzw. Belastung können nicht berücksichtigt werden. Die Höchstbeträge richten sich nach der Haushaltsgröße und der Mietenstufe der Gemeinde, in der die Wohnung liegt.
Antragstellung
Der Antrag auf Wohngeld ist bei der Wohngeldstelle der Kreisverwaltung oder der für Ihren Wohnsitz zuständigen Stadt-/ Verbandsgemeindeverwaltung mit den entsprechenden Antragsvordrucken und den erforderlichen Nachweisen einzureichen.
| Die vorgenannten Informationen können nur einen kurzen Überblick über die Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen des Wohngeldgesetzes geben. Weitergehende Informationen erhalten Sie bei o.g. Ansprechpartner/innen der Wohngeldstelle und dem Internetangebot des für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. |